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EU-Kommission ruft zu Einigung bei Entsenderichtlinie auf

Archivmeldung vom 23.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Im Streit um die Verschärfung der Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer ruft die Europäische Kommission die 28 EU-Länder zu einer raschen gemeinsamen Lösung auf. "Arbeitnehmer und Unternehmen erwarten, dass wir dieses Mal zu einer Einigung kommen", sagte die zuständige EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen der "Welt" vor den möglicherweise entscheidenden Beratungen der Mitgliedstaaten am Montag in Luxemburg.

Thyssen erklärte sich bereit, "so lange wie nötig und wenn erforderlich die ganze Nacht in Luxemburg zu bleiben, um eine Vereinbarung zu erzielen". Die Kommissarin aus Belgien erklärte zugleich, sie sei "zuversichtlich, dass es bei den Verhandlungen über die Entsenderichtlinie beim Treffen der EU-Arbeits- und Sozialminister am Montag einen Durchbruch geben kann". Das Gesetz aus dem Jahr 1996 regelt die Bedingungen, unter denen Unternehmen aus einem EU-Land Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat schicken dürfen.

"Ich bin voll und ganz für Freizügigkeit. Aber es kann nicht zugehen wie im Dschungel. Wir brauchen klare, faire und durchsetzbare Regeln", sagte Thyssen weiter. Die EU-Kommission hatte unter anderem vorgeschlagen, dass Arbeitnehmer künftig nur noch 24 Monate entsandt werden dürfen und für entsandte Arbeitnehmer dieselben Vergütungsvorschriften wie für lokale Arbeitnehmer gelten, einschließlich Prämien und Zulagen. Thyssen sagte dazu: "Der Schlüssel ist - und darüber, so scheint es, haben wir bereits Übereinstimmung erzielt -, dass das Prinzip gilt: Gleiche Bezahlung für den gleichen Job am gleichen Ort." Ziel sei es, "Fairness auf dem Arbeitsmarkt sicher zu stellen und Sozialdumping zu bekämpfen". Sollten sich die EU-Arbeits- und Sozialminister einigen, so Thyssen, könnten die neuen Regelungen zur Entsendung von Arbeitnehmern "mit gutem Willen schon im nächsten Sommer in Kraft treten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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