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Steinbach: Morde an Christen in der Türkei endlich aufklären

Archivmeldung vom 10.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Erika Steinbach Bild: CDU/CSU-Fraktion
Erika Steinbach Bild: CDU/CSU-Fraktion

2007 wurden der deutsche Missionar Tilmann Geske und zwei türkische Christen im osttürkischen Malatya ermordet. Zur Freilassung der mutmaßlichen Täter erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach: "Die brutalen Morde an Tilmann Geske und zwei weiteren türkischen Christen am 18. April 2007 haben die christlichen Gemeinden in der Türkei und die internationale Staatengemeinschaft tief erschüttert. Es ist absolut unverständlich, dass die Taten nach sieben Jahren noch immer nicht aufgeklärt sind. Gewalt gegen religiöse Minderheiten darf nicht straffrei bleiben."

Steinbach weiter: "Der Prozess gegen die Angeklagten in Malatya ziehe sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor allem deshalb hin, weil die Morde mit einer Serie von anderen Gewaltverbrechen von ultranationalistischen Gruppen in Verbindung gebracht würden. Demnach sollten damals Angriffe auf Minderheiten dem Militär einen Vorwand für einen Umsturz liefern.

Das darf aber nicht dazu führen, dass die Ermittlungen immer weiter verzögert werden und die Gewalt nicht geahndet wird. Die Ermordung der drei Christen muss endlich restlos aufgeklärt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden."

Hintergrund:

Die fünf verdächtigen Ultranationalisten befanden sich seit den Morden an den drei Christen im osttürkischen Malatya vor sieben Jahren in Untersuchungshaft. Sie wurden kurz nach der Tat gefasst. Ihr Prozess ist aber noch immer nicht abgeschlossen. Sie profitierten jetzt von einem neuen Gesetz, das die Dauer der Untersuchungshaft auf fünf Jahre begrenzt. Sie sollen nach ihrer Freilassung nun außerhalb des Gefängnisses unter Aufsicht der Justiz bleiben.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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