EU plant vollständige finanzielle Kontrolle der Bürger
Archivmeldung vom 07.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttBis jetzt können mit Einweg- bzw. aufladbaren Kreditkarten Waren oder Dienstleistungen im Internet bis zu einem Betrag von 100 Euro anonym bezahlt werden. Ende Februar 2017 verabschiedete das EUParlament einen Gesetzesentwurf zur Überarbeitung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche soll anonymes Bezahlen im Internet ausnahmslos verboten und eine generelle Identifikationspflicht selbst bei kleinen Beträgen eingeführt werden.
Dies hat eine massenhafte Datenspeicherung und somit den Verlust jeglicher Privatsphäre bei Gelddingen im Internet zur Folge. Dadurch werden das europäische Grundrecht auf Datenschutz und die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung völlig ignoriert. Wird zusätzlich auch das Bargeld abgeschafft, bietet diese Richtlinie dann die Grundlage zur vollständigen finanziellen Kontrolle aller EU-Bürger. [3]
Datenbasis: [3]
https://netzpolitik.org/2016/eu-kommission-prepaid-karten-erfassung-und-identifizierungspflicht-sogar-bei-kleinstbetraegen/
www.prepaidverband.de/kurzgutachten-zur-ueberarbeiteten-eu-geldwaescherichtlinie/
https://philoro.de/geldwaescherichtlinie-gold
www.banktip.de/konten-karten/
artikel/online-bezahlsysteme/anonym-bezahlen/
Quelle: S&G Hand-Express 17/2018