EU-Kommission will Bearbeitung von Asylanträgen beschleunigen
Archivmeldung vom 11.09.2018
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Freigeschaltet durch André OttNach dem Willen der Europäischen Kommission soll die Bearbeitung von Asylanträgen in den Mitgliedsländern künftig deutlich schneller gehen. Das berichtet die "Welt". Einem neuen Gesetzesvorschlag der Kommissionsbehörde zufolge soll die EU-Asylbehörde (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen - EASO) die Mitgliedsländer bei der Bearbeitung von Asylanträgen, aber auch bei Klagen gegen Asylbescheide unterstützen.
Das geht allerdings nur, wenn ein EU-Staat die Hilfe zuvor auch beantragt hat. "Dies würde die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, die Anträge auf internationalen Schutz schnell und in einem angemessenen Zeitrahmen zu bearbeiten. Damit trägt die Maßnahme zu einem effizienten und funktionierenden Asyl- und Aufnahmesystem bei", heißt es in dem Gesetzesvorschlag, den die EU-Kommission an diesem Mittwoch in Straßburg veröffentlichen wird. Die EU-Kommission spricht in diesem Zusammenhang von einer "verstärkten Unterstützu
ng" ("enhanced assistance") der Mitgliedsländer durch die EU-Asylbehörde. Konkret soll die EU-Asylbehörde die Entscheidung über einen Schutzanspruch von Drittstaatenangehörigen in dem betroffenen Mitgliedsland soweit vorbereiten, dass die nationalen Behörden die Entscheidung nur noch formal absegnen müssen.
In dem Dokument heißt es dazu wörtlich: "Die (Asyl)Agentur wäre auf Antrag der national zuständigen Behörde in der Lage, Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz vorzubereiten und diese Entscheidungen den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Die nationalen Behörden werden dann die endgültige Entscheidung über die individuellen Schutzanträge treffen und sie auch tragen die volle Verantwortung für die Bearbeitung des Antrags".
Weiter heißt es in dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission: "Die (Asyl)agentur würde auch in der Lage sein, Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Klagen gegen Asylbescheide zu unterstützen, indem sie, unter anderem, juristische Reche rchen durchführt, Berichte und Analysen erstellt und auf Antrag der (nationalen; Anm. d. Red.) Gerichte anderweitige juristische Unterstützung zur Verfügung stellt - und zwar unter uneingeschränkter Achtung der Unabhängigkeit der Justiz und der Unparteilichkeit". Die Maßnahme könnte in Deutschland zu einer erheblichen Entlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führen. EU-Parlament und die Mitgliedsländer müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur