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Bartels: Beteiligung an Syrien-Einsatz wäre verfassungswidrig

Archivmeldung vom 10.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Unteransicht eines Tornado IDS der deutschen Luftwaffe
Unteransicht eines Tornado IDS der deutschen Luftwaffe

Foto: Julian Herzog
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hans-Peter Bartels (SPD), hält eine Beteiligung der Bundeswehr an Vergeltungseinsätzen gegen das syrische Regime im Falle eines erneuten Chemiewaffeneinsatzes für rechtlich kaum möglich. "Eine Bundeswehrbeteiligung an einem Kampfeinsatz gegen syrische Militäreinrichtungen wäre unter den gegebenen Umständen mit unserer Verfassung nicht vereinbar", sagte Bartels dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Der SPD-Politiker verwies auf Artikel 24 des Grundgesetzes, der Einsätze zur Friedenswahrung nur in "einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" ermögliche. "Das wären Missionen von Nato oder EU oder auch eine Ad-hoc-Koalition mit UN-Mandat", so Bartels weiter. "Nichts davon gibt es bislang." Dass das Verteidigungsministerium alle Optionen prüfe, wenn westliche Partner anfragten, sei eine "Selbstverständlichkeit", fügte Bartels hinzu. "Genauso selbstverständlich ist aber auch, dass uns ere Soldatinnen und Soldaten nur auf einer verfassungsrechtlich sicheren Grundlage eingesetzt werden können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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