Le Pen darf in Frankreich ab sofort nicht bei Wahlen antreten

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Die französische Politikerin Marine Le Pen des Rassemblement National (RN) darf nach ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder vorerst nicht bei Wahlen antreten. Wie ein Gericht in Paris am Montag entschied, tritt diese Strafe ab sofort in Kraft.
Bereits am Freitag hatte der Verfassungsrat in einem anderen Fall
entschieden, dass die sofortige Verhängung der Strafe verfassungsgemäß
sei. Le Pen verließ am Montag abrupt den Pariser Gerichtssaal, bevor sie
erfuhr, wie lange ihr die Kandidatur für ein öffentliches Amt untersagt
wird. Ihre Ambitionen, 2027 für das Präsidentenamt zu kandidieren,
erlitten mit dem Urteil einen schweren Rückschlag.
In dem Prozess
ging es darum, dass der RN zwischen 2004 und 2016 Geld vom Europäischen
Parlament für parlamentarische Assistenten bekommen haben soll, die
aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hatten. Das Gericht
schätzte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro.
Quelle: dts Nachrichtenagentur