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Über 100 Aufnahmen aus Iran in "vereinfachtem Verfahren"

Archivmeldung vom 27.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Asylantrag
Asylantrag

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Im Zusammenhang mit Verhaftungen, Folter und Hinrichtungen politischer Gegner in Iran hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr mehr als 100 Menschen in einem Sonderverfahren aus dringenden humanitären Gründen eine Aufnahme in Deutschland zugesagt. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Linkspartei hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Seit Februar 2023 sind nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes "deutlich über 100" Aufnahmezusagen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens durch die deutschen Behörden ausgesprochen worden, um insbesondere diejenigen Iraner zu unterstützen, die "aufgrund ihrer herausgehobenen Rolle bei den Protesten nach dem Tod von Jina Mahsa Amini einer besonderen Verfolgung ausgesetzt sind", teilte das Ministerium mit. Die Linkspartei wirft der Bundesregierung dagegen vor, nicht genug für den Schutz für Asylsuchende aus dem Iran zu tun. "Mehr als die Hälfte aller iranischen Asylsuchenden bekam 2023 keinen Schutz beim Bamf, und zuletzt ist die Schutzquote sogar noch gesunken", sagte Linken-Politikerin Clara Bünger den Funke-Zeitungen. "Diese Entscheidungspraxis ist unverantwortlich", Menschen aus dem Iran, die in Deutschland kein Asyl bekämen, drohe die Abschiebung "in ein Land, das Oppositionelle einsperrt, foltert und schlimmstenfalls ermordet". Bünger fordert eine "sichere Aufenthaltsperspektive" für Iraner in Deutschland. Ende 2023 endete ein offizieller Abschiebestopp der Bundesländer mit Bezug zum Iran.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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