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Tunesien hat Zweifel an Schuld von Sami A.

Archivmeldung vom 11.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die tunesischen Ermittlungsbehörden sind noch unentschlossen, ob sie den aus Deutschland in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abgeschobenen Sami A. anklagen werden. "Zurzeit spricht mehr für seine Unschuld als für eine Verwicklung in terroristische Netzwerke", sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Tunis dem "Spiegel". Der angebliche Ex-Leibwächter Osama bin Ladens kann sich frei im Land bewegen und muss sich nur auf Zuruf bei der Polizei melden. Wo sich der 42-Jährige befindet, weiß das Justizministerium nicht.

Sami A. soll sich laut Zeugenaussagen im Jahr 2000 in einem Qaida-Ausbildungslager in Afghanistan aufgehalten haben, was er bestreitet; die Ermittlungen werden noch Wochen dauern. Sami war am 13. Juli von Düsseldorf aus abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine Abschiebung am Vorabend wegen angeblich drohender Folter für unzulässig erklärt hatte. Der Beschluss erreichte die Ausländerbehörde Bochum erst, als A. bereits im Flugzeug saß. Die nordrhein-westfälischen Behörden hatten das Gericht absichtlich nicht über den Abschiebetermin informiert. Dass Tunesien gegen Sami A. wie gegen andere unter Terrorverdacht stehende Tunesier ein Ausreiseverbot verhängt – was eine Rückführung nach Deutschland verhindern würde – hält einer der Ermittlungsrichter für unwahrscheinlich, da A. dort nicht aktiv gewesen sei.

Die deutsche Anwältin des Tunesiers drängt darauf, dass die deutschen Behörden ihren Mandanten zurückholen. Dies hat auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschlossen; die Stadt Bochum wurde deshalb bereits zu einem Zwangsgeld von 10.000 Euro verpflichtet. Die Anwältin hat eine zweite Zahlung beantragt und will weitere einfordern, sollten sich die Behörden nicht um eine Rückführung bemühen. Eine Beschwerde der Stadt Bochum gegen den Rückholbeschluss des Gerichts hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen, über eine zweite ist noch nicht entschieden. Die Landesbehörden spielen offenbar auf Zeit: Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert wird, könnte das Abschiebeverbot hinfällig werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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