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Aufsichtsbehörde kritisiert EuGH-Urteil zu "Privacy Shield"

Archivmeldung vom 21.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andreas Preuß / pixelio.de
Bild: Andreas Preuß / pixelio.de

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink warnt vor den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-US-Datenschutzabkommen "Privacy Shield". Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden versuchten derzeit einen Ausweg aus einer "nahezu unlösbaren Situation" zu finden, sagte Brink dem "Handelsblatt".

Gelinge dies nicht, müsse jedes deutsche Unternehmen geprüft und mit Bußgeldern belegt werden, wenn es seine Infrastruktur auf US-amerikanische Datenverarbeiter aufgebaut habe, sagte der Behördenchef. Das Gericht hatte die Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA vor Kurzem gekippt. Die Richter störten sich an den weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf die Daten der Europäer.

"Welches Unternehmen hat das eigentlich nicht? Kein Microsoft Word? Keine Amazon Cloud? Kein Zoom Videodienst", fragte der Datenschützer. Brink übte in diesem Zusammenhang deutliche Kritik am EuGH. Europa habe nicht das Recht, anderen Staaten seine Sichtweise aufzuzwingen. "Natürlich sollten wir für unsere Werte eintreten und diese gegenüber anderen Staaten verteidigen – doch dies ist Aufgabe der Regierungen", sagte Brink. Datenschützer seien natürlich auch "empört, wenn die USA EU-Bürger ausspionieren und ohne wirksame Rechtsbehelfe gegen diese staatlichen Übergriffe machtlos im Abseits stehen lassen", sagte der Datenschützer.

"Aber fremde Regierungen dadurch zum Einlenken bewegen zu wollen, dass man deren Unternehmen aus dem Markt drängt, indem man den europäischen Unternehmen den Umgang mit ihnen untersagt und sie hier mit Bußgeldern und Verbotsanordnungen überzieht – das führt erkennbar in die Irre. Noch dazu, wenn dies ohne jede Übergangsfrist von einem auf den anderen Tag bestimmt wird." Dieses Vorgehen des EuGH bezeichnete Brink als "unverantwortlich".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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