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Bericht: Abschiebung von Sami A. hätte gestoppt werden können

Archivmeldung vom 23.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach Angaben der Bundespolizei hätte die Abschiebung des Tunesiers Sami A. noch gestoppt werden können, obwohl der sich schon in einem Flugzeug nach Tunesien befand. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS). Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hatte am 13. Juli eine Stunde vor der Übergabe des Mannes an die örtlichen Behörden einen Beschluss losgeschickt, wonach die Abschiebung für unzulässig erklärt wurde - weil dem Mann Folter und unmenschliche Behandlung drohen würden.

Jedoch griffen weder die Ausländerbehörde Bochum noch der verantwortliche Landesminister in die Abschiebung ein. Auf die Frage der FAS, ob es möglich gewesen wäre, die Übergabe Sami A.s noch zu stoppen, antwortete die für den Flug verantwortliche Bundespolizei: "Bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden wäre dies möglich gewesen." Das widerspricht der Position des Landes Nordrhein-Westfalen. Der für die Rückführung verantwortliche Minister für Integration und Flüchtlinge, Joachim Stamp von der FDP, sagte am Freitag bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag, er habe kurz vor neun Uhr von dem Abschiebeverbot erfahren, zu diesem Zeitpunkt aber keine Möglichkeit mehr gesehen, noch einzugreifen.

Das Flugzeug landete jedoch nach Angabe der Bundespolizei erst um neun Uhr acht, übergeben wurde der Tunesier um neun Uhr 14. Der Pilot hätte per Funk aufgefordert werden können, aufzutanken und mit Sami A. zurückzufliegen. Statt die Situation zu prüfen, beschloss der Minister, ein Pressegespräch zu einem anderen Thema zu führen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wird jetzt in rund vier Wochen entscheiden, ob der Tunesier zurückgeholt werden muss. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte noch am Tag der Abschiebung seine unverzügliche Rückführung nach Deutschland verfügt. Dagegen legte Nordrhein-Westfalen Beschwerde ein. In dem Verfahren wird es auch darum gehen, ob die Abschiebung noch abgebrochen werden konnte. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Wolfgang Thewes, sagte der FAS: "Wenn eine Behörde meint, eine Abschiebung vollziehen zu müssen, obwohl noch eine Gerichtsentscheidung aussteht, muss sie in der Lage sein, die Abschiebung jederzeit abzubrechen - auch wenn ein Flugzeug schon unterwegs ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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