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Putin bestätigt Hoheit der Verfassung über internationale Gerichtsurteile

Archivmeldung vom 15.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wladimir Wladimirowitsch Putin
Wladimir Wladimirowitsch Putin

Foto: Kremlin.ru
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, demzufolge Russlands Verfassungsgericht ab sofort das Recht hat, Urteile internationaler Gerichte, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), als nicht vollstreckbar einzustufen. Das berichtet das russischen online Magazin "Sputnik".

Auf deren deutschen Webseite heißt es weiter: "Das Gesetz verleiht dem Verfassungsgericht das Recht, internationale Urteile, so auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ganz oder teilweise abzulehnen, wenn diese zur Verfassung der Russischen Föderation in Widerspruch stehen.

Am 14. Juli 2015 hatte das russische Verfassungsgericht den Beschluss gebilligt, demzufolge die Wirksamkeit der Verfassung die Oberhand über die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewinnt. Demnach darf Russlands Verfassungsgericht über die Erfüllung des jeweiligen Urteils des Gerichtshofs in Straßburg gesondert entscheiden. Anfang Dezember wurde der entsprechende Gesetzentwurf durch die Staatsduma (Parlamentshaus) fast einstimmig angenommen.

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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