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Afrika-Historiker: Klage von Herero kann zu weiteren Reparationsforderungen führen

Archivmeldung vom 06.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karte Afrikas von 1914 mit den damaligen Schutzgebieten des ersten Deutschen Reiches.
Karte Afrikas von 1914 mit den damaligen Schutzgebieten des ersten Deutschen Reiches.

Public Domain, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=17609

Die Schadenersatzklage von Vertretern der Herero- und Nama-Völker wegen des Genozids durch deutsche Kolonialtruppen vor mehr als 100 Jahren kann nach Ansicht des Hamburger Historikers Jürgen Zimmerer weitreichende Folgen haben. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte Zimmerer: "Wenn es gelingt, Deutschland zu direkten Verhandlungen mit Vertretern einzelner Bevölkerungsgruppen und zu Reparationen zu zwingen, können viele weitere Fälle aus der Kolonialzeit akut werden."

Der Professor für die Geschichte Afrikas an der Universität Hamburg sagte, ein Erfolg der Klage in New York könnte zu Reparationsforderungen gegen Deutschland auch wegen Massakern während des Maji-Maji-Aufstands im heutigen Tansania führen, ebenso wegen Massakern und Strafaktionen in Togo, in Kamerun und in der Südsee.

Auch Opfer unter der Zivilbevölkerung im Zuge des Ersten Weltkriegs in Afrika könnten Anlass von Klagen und Verhandlungen werden, sagte der Direktor der Forschungsstelle "Hamburgs (post)koloniales Erbe und Berater des Deutschen Historischen Museums in Berlin.

Seiner Einschätzung nach stärkt die UN-Erklärung über die Rechte indigener Völker von 2007 die Klage der Herero- und Nama-Vertreter. Indirekt, so Zimmer, unterstütze auch die Resolution des Bundestages von 2015 zum Völkermord an den Armeniern die Position der Kläger.

Die Bundesregierung verhandelt bisher ausschließlich mit der namibischen Regierung über mögliche Wiedergutmachungen wegen des Genozids deutscher Truppen an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1907 im damaligen Deutsch-Südwestafrika.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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