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Ukraine, EU kommen bei Visaerleichterungsabkommen voran

Archivmeldung vom 25.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Helga Ewert  / pixelio.de
Bild: Helga Ewert / pixelio.de

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat einstimmig die Annahme der Änderungen des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine empfohlen. Dies wurde von der Mission der Ukraine bei der EU mitgeteilt. Die Abstimmung war ein weiterer Schritt in Richtung Ratifizierung und Umsetzung der in dem Dokument enthaltenen Regelungen.

"Mit dieser Entscheidung demonstrieren die Mitglieder des Europäischen Parlaments ihre Entschlossenheit zur schrittweisen Einführung der Visafreiheit für die Bürger der Ukraine", kommentierte Konstantin Yeliseyev, der ukrainische Botschafter bei der EU.

Die im Juli 2012 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der EU und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zur Visaerteilung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine erleichtert das Visaverfahren für ukrainische Bürger verschiedener Kategorien. NGO-Vertreter und Mitglieder professioneller und religiöser Organisationen, die zu internationalen Konferenzen und Austauschprogrammen reisen, kommen in den Genuss kostenloser Visa. Das Dokument sieht ausserdem zusätzliche Kategorien für die Erteilung langfristiger Mehrfachvisa vor.

Bemerkenswerterweise können ukrainische Journalisten künftig Visa mit einem Nachweis ihres ukrainischen Arbeitgebers beantragen, anstatt die Einladung des Gastgebers in der EU vorlegen zu müssen. Zudem wird das Visaverfahren auch für Medientechniker (Kameraleute, Tontechniker usw.) erleichtert.

Das Dokument begrenzt die Visagebühren, die Rolle von Vermittlungsfirmen in den Visaverfahren und die Wartezeit vor Einreichung eines Visaantrags. Ausserdem können Inhaber von biometrischen Dienstpässen künftig ohne Visagebühr für Kurzbesuche (unter 90 Tage) in die EU einreisen.

Als nächster Schritt in der Realisierung der Vereinbarung muss der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP seine Zustimmung geben, gefolgt von der Ratifizierung des Dokuments durch die EP-Plenarsitzung sowie der Zustimmung des Rates der Europäischen Union.

Um Identitätsbetrug zu erschweren und die Sicherheit der Grenzen zwischen der Ukraine und der EU zu verbessern, hat die Ukraine der Einführung von biometrischen Ausweisen zugestimmt. Das Visaerleichterungsprogramm zwischen der EU und dem osteuropäischen Land verlangt von der Ukraine eine Verbesserung der Dokumentsicherheit, wozu auch die Einführung biometrischer Ausweise gehört.

Der Dialog über Erleichterungen bei der Visaerteilung zwischen den Parteien begann 2006. Aktuell befindet sich die Ukraine auf Stufe eins des zweistufigen Aktionsplans zur Liberalisierung der Visabestimmungen.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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