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EU-Kommissarin gegen Gutschein-Lösung

Archivmeldung vom 05.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Adina Vălean (2019)
Adina Vălean (2019)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

EU-Verkehrskommissarin Adina Valean zufolge kann kein Fluggast dazu gezwungen werden, einen Gutschein statt einer Rückerstattung zu akzeptieren, wenn die Reise corona-bedingt ausfällt. Die europäischen Fluggastrechte gelten auch in Coronazeiten, schreibt Valean in einem Papier, über das das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Vorausgegangen war ein gemeinsamer Brief der Bundesminister Scheuer, Altmaier und Lambrecht, die gefordert hatten, dass es "zielführend" wäre, "wenn die Europäische Kommission temporär auch ohne Zustimmung des Fluggastes eine Ausgabe von Gutscheinen statt Rückerstattung durch die Luftfahrtunternehmen ermöglicht". In ihrer Antwort an die Minister verweist Valean auf "viele Zuschriften von frustrierten Passagieren, die zurecht eine mangelnde Rückerstattungspolitik der Fluggesellschaften anmahnen".

Deshalb sei es der EU-Kommission "wichtig, an unseren Verbraucherrechten festzuhalten und den Fluggesellschaften bei Liquiditätsproblemen auf andere Weise helfen". Statt verpflichtenden Gutscheinen empfiehlt Valean, "Gutscheine für Verbraucher wirtschaftlich interessant zu machen" und "diese gegen Insolvenz abzusichern". Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios will die EU-Kommission Mitte Mai genauere Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vorlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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