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Kölner Völkerrechtler Kreß zu Sanktionen gegen IStGH und Khan: USA begehen "Anschlag auf Weltstrafjustiz"

Freigeschaltet am 11.02.2025 um 14:44 durch Mary Smith
Claus Kreß
Claus Kreß

Von Estonian Foreign Ministry - Security Council Holds Arria-formula Meeting on Accountability in Syria, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=115000918

Der Kölner Völkerrechtler Prof. Claus Kreß sieht in den US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof einen "Anschlag auf die Weltstrafjustiz". Im Interview mit der Kölnischen Rundschau forderte Kreß die Vertragsstaaten des Gerichtshofs auf, dem Druck nicht zu weichen. "Diese Staaten sollten Präsident Trump ebenso ruhig wie glaubhaft signalisieren, dass sie im Fall einer weiteren Eskalation dazu in der Lage und bereit wären, die Wirkung weiterer Sanktionen gegen Bedienstete des Gerichtshofs oder gegen den Gerichtshof in Grenzen zu halten, sofern nötig durch erhöhten eigenen Einsatz."

Kreß lobt die gemeinsame Erklärung von 79 Vertragsstaaten, darunter Frankreich, Großbritannien und Deutschland, die den US-Angriff entschieden zurückgewiesen hatten: "Das ist ein positives Zeichen, aber eigentlich hätten alle 125 ihre Stimme erheben müssen." Angesichts der von Trump gegen IStGH-Ankläger Karim Khan verhängten Maßnahmen erinnerte Kreß an ähnliche Sanktionen gegen Khans Vorgängerin Fatou Bensouda. Diese habe der US-Machtdemonstration "ruhig standgehalten". Kritisch würde es für die Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs nach seinen Worten, wenn der Angriff der USA auf die wirtschaftlichen Grundlagen seines Wirkens durchschlüge.

Trump nehme zwar konkret Anstoß an den Haftbefehlen gegen israelische Politiker. Dahinter stehe aber die Auffassung, der Internationale Strafgerichtshof dürfe nicht gegen Staatsangehörige von Staaten vorgehen, die wie die USA und Israel nicht Parteien von dessen Gründungsvertrag seien. Kreß: "Dieser Einwand geht völkerrechtlich fehl. Überdies widerspricht er den Grundprinzipien des Völkerstrafrechts, denen die USA selbst in den Nürnberger Prozessen gegen deutsche NS-Täter zum Durchbruch verholfen hatten." Überdies hätten die USA den IStGH-Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin begrüßt. Israel wiederum habe die Möglichkeit, "ernsthafte Ermittlungen gegen die beiden israelischen Beschuldigten" aufzunehmen und die Strafverfahren hierdurch an sich zu ziehen. Trump aber stelle "den ersten ständigen internationalen Strafgerichtshof der Rechtsgeschichte, dessen Mandat es ist, dem Verdacht auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression ohne Ansehen der Person nachzugehen, auf eine Stufe mit einer transnationalen Terrororganisation", kritisierte Kreß.

Der Kölner Jurist war schon an den Verhandlungen zur Gründung des Gerichtshofs beteiligt und ist Sonderberater von Ankläger Khan für das Verbrechen der Aggression. Seine Aufgabe steht nicht im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Gaza-Krieg.

Quelle: Kölnische Rundschau (ots)

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