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Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Deutsche Anwälte erheben Klage gegen Lukaschenko

Archivmeldung vom 05.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Sitz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Sitz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Foto: Voskos
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vier deutsche Anwälte haben den belarussischen Staatschef Alexander Lukaschenko wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Dies meldet die Nachrichtenagentur DPA am Mittwoch.

Weiter ist auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "SNA News " zu lesen: "Im Namen von Folteropfern erstatteten sie eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe. Damit fordern die Juristen eine unabhängige Aufklärung, die in Belarus selbst „nicht zu erwarten ist“. In ihrer Erklärung hieß es:

„Unsere Mandanten erwarten, dass sich Deutschland auch im Falle Belarus zur Verteidigung universeller Menschenrechte bekennt.“

Zehn Opfer beauftragten nach Angaben der Zeitung „Der Tagesspiegel“ die Anwälte Mark Lupschitz, Onur Özata, Roland Krause und Benedikt Lux, Hinweise zu mehr als 100 Fällen dokumentierter Folter durch Beamte in Belarus beim deutschen Gericht vorzulegen.

Es handle sich um körperliche Misshandlung, Nahrungsmittel- und Schlafentzug, Demütigung und Entwürdigung. Die Mandanten sollen dabei in viel zu engen Zellen oder Transportern eingesperrt gewesen sein und hätten schwere gesundheitliche Folgen davongetragen. Die Menschenrechtler bezeichneten die staatliche Behandlung ihrer Mandanten als „bestialisch“.

Gewalt in Belarus

Bei der Präsidentenwahl war der Langzeitpräsident Lukaschenko nach amtlichen Angaben mit mehr als 80 Prozent der Stimmen für eine sechste Amtszeit gewählt worden. Die Opposition sprach von Wahlbetrug und erklärte ihre Kandidatin Swetlana Tichanowskaja zur Siegerin.

Seitdem gibt es landesweit Proteste, die von den Ordnungskräften teilweise niedergeschlagen werden. Zehntausende Demonstranten kamen seit August in Polizeigewahrsam. Die Europäische Union hat in drei Etappen Sanktionen gegen insgesamt 88 Personen und sieben Organisationen in Weißrussland veranlasst, denen die EU Betrug bei der Präsidentenwahl am 9. August und Gewalt gegen Demonstranten vorwirft."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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