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UNO-Flüchtlingshilfe fordert Änderung an EU-Flüchtlingspolitik

Archivmeldung vom 20.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Flaggen vor dem UNO Gebäude (Symbolbild)
Flaggen vor dem UNO Gebäude (Symbolbild)

Foto: Yann
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der SPD-Politiker und Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe, Peter Ruhenstroth-Bauer, fordert eine Änderung der europäischen Flüchtlingspolitik. "Durch die eingestellte Seenotrettung über die Mission Sophia ist die Flucht über das Mittelmeer wieder zur tödlichsten Fluchtroute der Erde geworden", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Ruhenstroth-Bauer weiter: "Täglich sterben dort Menschen, das muss uns wütend machen und aufrütteln. Die Rettung von Menschen vor dem Ertrinken sollte daher höchste Priorität vor allen anderen Maßnahmen in der Flüchtlingspolitik haben." Die von der künftigen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geforderte Reform der Dublin-Verordnung müsse "weiter vorangetrieben und ein fairer Verteilungsmechanismus geschaffen werden, um EU-Staaten zu entlasten, in denen überproportional viele Asylanträge gestellt werden", fügte Ruhenstroth-Bauer hinzu.

"Das Geschacher, wenn Menschen auf den Booten festsitzen und niemand hilft, ist unwürdig." Dabei dürfe die Europäische Union die Mittelmeerländer nicht allein lassen. Die UNO-Flüchtlingshilfe ist der nationale Partner des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg wurden im Jahr 2019 im Rahmen des Dublin-Verfahrens bisher 4.215 Flüchtlinge aus Deutschland an die EU-Mitgliedstaaten überstellt; im Gegenzug wurden 2.967 Flüchtlinge aus Mitgliedstaaten an Deutschland überstellt. Gemäß der Dublin-Regel ist jener Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig, in dem der Antragsteller erstmals die EU betreten hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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