Staatsekretär Kossendey will Grundgesetz zum Kampf gegen Piraten ändern
Archivmeldung vom 09.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey (CDU), will das Grundgesetz ändern, um künftig effektiver in internationalen Gewässern gegen Piraten vorgehen zu können. Konkret geht es dabei um die Änderung der Artikel 35 und 87a der Verfassung.
Die Bundespolizei, die nach geltendem Recht für die Bekämpfung der Piraterie zuständig sei, verfüge "nicht über die Mittel und Fähigkeiten", die dafür notwendig seien, sagte Kossendey dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe). Die deutsche Marine verfüge zwar über diese Mittel, dürfe aber derzeit aus rechtlichen Gründen nicht gegen Piraten vorgehen.
Vor allem die Änderung des Artikel 87a, Absatz 2 des Grundgesetzes könne "eine klare Grundlage für die bewaffneten Einsätze in nationaler Verantwortung schaffen", sagte Kossendey. "Dies würde insbesondere für Evakuierungs- und Rettungsmaßnahmen,, aber auch für Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Bedrohungen, zur Unterbindung von Proliferation von Massenvernichtungswaffen und zum Kampf gegen Piraterie auf Hoher See gelten, nach der Streitkräfte außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes nach den Regeln des Völkerrechts eingesetzt werden dürften", sagte Kossendey.
Ende Mai war vor der Küste Somalias der Frachter "Lehmann Timber" einer Lübecker Reederei von Piraten entführt worden.
Quelle: Der Tagesspiegel