Voßhoff/Luczak: Koalition lehnt Sammelklagen auf EU-Ebene ab
Archivmeldung vom 26.05.2011
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDer Deutsche Bundestag hat an diesem Donnerstag eine Stellungnahme zu den Plänen der EU-Kommission verabschiedet, die auf die Einführung von Sammelklagen hinauslaufen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Jan-Marco Luczak: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich mit Nachdruck gegen die Einführung von Sammelklagen aus. Entsprechende gesetzliche Initiativen der EU-Kommission werden abgelehnt. Die Erfahrungen aus anderen Rechtsordnungen - etwa den USA - zeigen, dass Sammelklagen ein erhebliches Missbrauchspotential innewohnt."
Luczak weiter: "Es besteht die Gefahr, dass eine Klageindustrie entsteht. Dabei geht es oft nicht mehr um die Durchsetzung materieller Rechte. Oftmals werden Sammelklagen auch mit öffentlichkeitswirksamen Medienkampagnen begleitet. Aus Angst vor Imageschäden und nicht selten existenzbedrohenden Prozesskosten werden Unternehmen dabei zu Vergleichen genötigt, obwohl die zugrunde liegenden Ansprüche zweifelhaft sind. Sammelklagen sind zudem mit kontinentaleuropäischen Rechtsprinzipien, insbesondere den justiziellen Garantien kaum in Einklang zu bringen.
Jeder potentielle Anspruchsinhaber muss nach unserer Auffassung die Möglichkeit haben, aktiv und selbstbestimmt an einem Prozess teilzunehmen. Das ist bei Sammelklagen kaum zu gewährleisten. Sammelklagen führen auch regelmäßig zu einer einseitigen Privilegierung einer Prozesspartei bei den Kosten oder im Beweismittelrecht - das verletzt das prozessuale Prinzip der Waffengleichheit. Im Ansatz ist zwar richtig: Materielle Rechte, die Verbrauchern und Unternehmen zukommen, müssen verfahrensmäßig wirksam durchgesetzt werden können. Dazu gehört auch, gegebenenfalls angemessene Kompensation für entstandene Schäden zu erlangen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht allerdings keine Defizite bei der Rechtsdurchsetzung und daher auch keinen Bedarf für weitere kollektive Rechtsschutzinstrumente. Ein Mehrwert für die Verbraucher wäre damit nicht verbunden. Im europäischen und deutschen Recht gibt es bereits viele Instrumente, die eine wirkungsvolle Rechtsdurchsetzung sicherstellen: Verbandsklagebefugnisse, Musterklagen und Gewinnabschöpfungsansprüche."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion