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Wegen rückständiger Mitgliedsbeiträge verlieren Iran und Venezuela UN-Stimmrecht

Archivmeldung vom 13.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Vereinte Nationen
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Dem Iran, Venezuela und anderen neun Mitgliedstaaten ist wegen des Zahlungsverzugs ihrer Beiträge zum UN-Betriebshaushalt das Stimmrecht bei der Generalversammlung entzogen worden. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Schreiben des UN-Generalsekretärs Antonio Guterres an das Gremium hervor.

Beim russischen online Magazin "SNA News" ist auf der deutschen Webseite weiter zu lesen: "Zu den Ländern, die mit ihren Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen im Rückstand seien und somit ihr Stimmrecht mit sofortiger Wirkung verloren hätten, gehören demnach der Iran, Vanuatu, Venezuela, der Inselstaat Antigua und Barbuda, die Komoren, die Republik Kongo, Guinea, Papua-Neuguinea, São Tomé und Príncipe, Somalia und der Sudan.

Vom Iran etwa fehlen laut Guterres umgerechnet rund 15 Millionen Euro, von Venezuela fast 35 Millionen Euro und vom Sudan rund 260.000 Euro. Bei den anderen Ländern sind es kleinere Beträge. Nach der UN-Charta wird eine Mitgliedschaft ausgesetzt, wenn ein Land mit zwei Jahreszahlungen im Rückstand ist.

Die Generalversammlung beschloss jedoch, dass die Komoren, São Tomé und Príncipe und Somalia bis zum Ende der laufenden 67. Tagung in der Versammlung abstimmen dürften.

Der Iran war bereits Anfang Juni 2021 mit ebendiesem Problem konfrontiert gewesen – genauso wie die Komoren, São Tomé und Príncipe und Somalia.

Die Vereinten Nationen

Laut dem Artikel 19 (Kapitel IV) der Charta der Vereinten Nationen wird dem UN-Mitglied, das mit der Zahlung seiner Finanzbeiträge an die Organisation im Rückstand ist, das Stimmenrecht in der Generalversammlung entzogen, wenn der rückständige Betrag die Höhe der Beiträge erreicht oder übersteigt, die dieses Mitglied für die vorausgegangenen zwei vollen Jahre schuldet.

Die Generalversammlung kann einem solchen Mitglied jedoch das Stimmrecht gewähren, wenn sie davon überzeugt ist, dass die Nichtzahlung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Mitglieds liegen.

Die Vollversammlung ist das zentrale Beratungsorgan der Vereinten Nationen. Hier kommen die Staaten zusammen, um weltpolitische Fragen zu diskutieren. Resolutionen und Beschlüsse der Versammlung sind jedoch für die UN-Mitgliedstaaten völkerrechtlich nicht bindend."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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