EU beharrt auf Einzelfallprüfung bei Hartz IV für EU-Bürger
Archivmeldung vom 13.09.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie EU-Kommission bleibt auf ihrer Linie, dass der pauschale deutsche Ausschluss arbeitssuchender EU-Bürger von Hartz IV nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor, die der "Frankfurter Rundschau" vorliegt.
In dem konkreten Fall hatte eine Schwedin geklagt, die ursprünglich aus Bosnien stammt, mit ihren Kindern inzwischen aber in Deutschland lebt und kurzzeitig hier auch beschäftigt war. Die EU-Kommission bekräftigt in ihrer Stellungnahme nun ihre Position, wonach der Ausschluss von Hartz IV unmittelbar nach der Einreise nach Deutschland durchaus zulässig sein kann. Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer müssten die Ansprüche aber im Einzelfall geprüft werden, so die Kommission.
"Die deutsche Regelung steht daher mit dem Gebot einer Einzelfallprüfung im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht im Einklang", heißt es in dem Papier. "Über einen solchen Ausschluss kann vielmehr nur nach Würdigung der besonderen Umstände des Antragsstellers und nach Maßgabe der die Lage der Betroffenen kennzeichnenden individuellen Umstände konkret entschieden werden."
Um eine solche individuelle Prüfung in der Praxis handhabbar zu machen, regt die Kommission an, dass der nationale Gesetzgeber Kriterien festlegt, nach denen ein solcher Ausschluss bemessen wird und die eine einheitliche Verwaltungspraxis ermöglichen. Das könnte die Dauer des Aufenthalts, eine vorübergehende Notlage oder eine Bindung zu Deutschland und dem Arbeitsmarkt sein.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte, die Bundesregierung müsse "nun zügig eine gesetzliche Klarstellung auf den Weg bringen. Das wäre jedenfalls sinnvoller, als die Freizügigkeit von EU-Bürgern zu beschränken, wie es die Bundesregierung nun dem Bundestag vorschlägt", sagte Jelpke der Zeitung.
Dorothee Frings, Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, begrüßte die Stellungnahme. "Auch Deutschland ist verpflichtet, arbeitssuchende Unionsbürger zu unterstützen, das heißt aber nicht, dass wir jedem von Anfang an Geldleistungen gewähren müssen." Arbeitssuchende dürften aber nicht pauschal und dauerhaft von Hartz IV ausgeschlossen werden, so Frings.
Quelle: dts Nachrichtenagentur