Bayernpartei prüft juristische Maßnahmen gegen Sperrklausel bei Europawahlen
Archivmeldung vom 07.06.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie EU-Staaten einigten sich heute auf eine voraussichtlich ab 2024 gültige Sperrklausel bei Europawahlen. Ziel der Sperrklausel ist es, die kleineren Parteien aus dem Europaparlament fernzuhalten. Die Bayernpartei prüft nun mögliche juristische Schritte. Auf Initiative der Bundesregierung wurde am 07. Juni 2018 in Brüssel eine nationale Sperrklausel bei Europawahlen beschlossen.
Im Vorfeld wurde ihre Notwendigkeit mit einer drohenden "Zersplitterung des Europaparlaments" begründet. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sei in Gefahr, warnten CDU/CSU und SPD. Sobald die nähere Details zum Beschluss vorliegen, wird die Bayernpartei versuchen juristisch dagegen vorzugehen.
Florian Weber, Parteivorsitzender der Bayernpartei und Spitzenkandidat zur Bayerischen Landtagswahl 2018, begründet dieses Vorgehen: "Die Argumente der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer Sperrklausel auf europäischer Ebene sind nachweislich falsch: Erstens sind auch die EU-Abgeordneten kleiner Parteien ganz überwiegend in Fraktionen organisiert. Zweitens sind die Fraktionen sehr lockere Gebilde und geben den Parlamentariern viele Freiräume.
Sollte die Sperrklausel wie erwartet auf Bundes- und nicht auf Landesebene eingeführt werden, so wäre dies zudem ein massiver Schlag gegen Pluralismus und Föderalismus innerhalb Europas. Denn nationale Sperrklauseln richten sich primär gegen jene, die bereits unterrepräsentiert sind: die Regionen und nationalen Minderheiten. Es ist daher unsere Pflicht, gegen diese Zentralisierung und Entdemokratisierung anzugehen - auch auf juristischem Wege."
Quelle: Bayernpartei (ots)