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Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Nawalny-Urteil

Archivmeldung vom 30.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel

Foto: J. Sturm
Lizenz: CC-by-sa 2.0/de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, hat das Urteil gegen den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny und seinen Bruder Oleg Nawalny kritisiert: "Die Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Schlag gegen die kritische Zivilgesellschaft in Russland", so Strässer am Dienstag."

Es ist Aufgabe der russischen Regierung, rechtsstaatliche Prozesse und die Unabhängigkeit der Gerichte zu gewährleisten." Alexej Nawalny versuche auf gewaltlose und friedliche Weise, von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen. Die Teilnahme am politischen Leben müsse ihm weiterhin ermöglicht werden. Strässer forderte die russische Regierung auf, der Kritik von Menschenrechtsorganisationen an dem Verfahren nachzugehen und friedliche öffentliche Proteste gegen das Urteil zuzulassen.

Alexej Nawalny war zuvor wegen Betrugs von einem Moskauer Gericht zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Oleg Nawalny wurde zu dreieinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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