Studie: Deutsche Wirtschaft braucht Zuwanderung aus Drittstaaten
Archivmeldung vom 02.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttZuwanderer aus Staaten außerhalb der EU sind laut einer aktuellen Studie in Kernbereichen der deutschen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken.
Die Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten, kommt zu dem Schluss, dass in akademischen MINT-Berufen die Zuwanderung bereits heute sehr stark zur Fachkräftesicherung beiträgt. Seit 2012 wirbt die Regierung in Drittstaaten gezielt um akademische Fachkräfte. Die Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten in akademischen MINT-Berufen (ohne die Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea) nahm zwischen dem 31. Dezember 2012 und dem 30. Juni 2019 von 30.300 auf rund 75.900 um 45.600 zu.
Das ist ein Zuwachs von 150 Prozent. Besonders stark stieg dabei die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Indern in diesen Berufen - seit Ende 2012 um mehr als 310 Prozent.
"Allein die zusätzlichen 45.600 Beschäftigten aus Drittstaaten in akademischen MINT-Berufen tragen zur jährlichen Wertschöpfung in Höhe von knapp 5,2 Milliarden Euro bei", heißt es in der Studie. Die Beschäftigung von Ausländern in akademischen MINT-Berufen mit einer Nationalität aus der EU oder gleichgestellten Ländern - wie etwa Schweiz oder Norwegen - stieg nur um knapp 69 Prozent von 39.000 am 31. Dezember 2012 auf 65.800 am 30. Juni 2019.
Auch in MINT-Facharbeiterberufen ist der Anstieg nicht so hoch. Hier habe es in den letzten Jahren auch keine deutlichen Verbesserungen beim Einwanderungsrecht für Drittstaatsangehörige gegeben, schreibt IW-Experte Axel Plünnecke. Während die Beschäftigung von Ausländern aus den EU-Staaten in MINT-Facharbeiterberufen von 134.900 auf 241.200 um 106.300 beziehungsweise 78,8 Prozent stieg, war die Beschäftigungszunahme von Drittstaatsangehörigen von knapp 166.000 auf gut 196.100 mit 30.100 rund 132 Prozentpunkte geringer als in akademischen MINT-B
erufen.
Ein großer Teil diese Zuwachses geht dabei laut IW auf Zuwanderer aus den Westbalkan-Staaten zurück, für die besondere Zuwanderungsregeln in den letzten Jahren geschaffen wurden.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung gilt seit dem 1. März 2020. Alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, können in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten. Es gibt keine Beschränkung von Zuwanderungswegen auf Engpassberufe mehr, die Vorrangprüfung entfällt bei Fachkräften generell. Eine befristete Einreise zur Arbeitsplatzsuche wird künftig auch für Fachkräfte aus Drittstaaten mit qualifizierter Berufsausbildung geschaffen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur