Unregelmäßigkeiten in EU-Parlament weiter verbreitet als bekannt
Archivmeldung vom 12.03.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Unregelmäßigkeiten im Umgang mit der sogenannten Mitarbeiterpauschale der EU-Abgeordneten sind sehr viel verbreiteter als bisher bekannt. Das geht laut einem Bericht des Hamburger Magazins stern aus einem internen 92-seitigen Prüfbericht sowie weiteren Dokumenten hervor, die dem stern vorliegen.
Danach gab es zahlreiche Fälle von hohen Überweisungen ohne ausreichende Belege bei der Auszahlung der monatlichen Pauschale, die pro Abgeordnetem heute 16 914 Euro beträgt. Nach dem Prüfbericht vom 9. Januar 2008, den der stern einsehen konnte, fand der Prüfer "keine zufriedenstellende Erklärung" für 18 von 22 auffälligen Einmalzahlungen, mit denen die Abgeordneten zumeist am Jahresende ihnen zustehende Maximalbeträge noch rechtzeitig ausschöpften. Eine Dienstleistungsfirma kassierte so Ende 2004 auf Wunsch eines Abgeordneten 44 223 Euro, ohne dass sie laut Prüfer eine passende Leistung erbracht hätte. Ein Mitarbeiter erhielt eine Sonderzahlung, die 19,5-mal so hoch war wie sein normales Monatsgehalt. Ein Abgeordneter zahlte überdies aus dem EU-Topf Gelder an zwei Manager seiner eigenen Investmentfirma. Ein anderer leitete das Geld an eine Holzhandelsfirma weiter. Ein dritter hatte keinen angemeldeten Assistenten und ließ stattdessen die volle Mitarbeiterpauschale an eine Kinderbetreuungsfirma überweisen, die von einem Parteifreund geführt wurde. Nach dem stern vorliegenden Unterlagen des EU-Parlaments hatte überdies das Präsidium der Volksvertretung unter dem deutschen Präsidenten Hans-Gert Pöttering (CDU) erst im Dezember 2007 die Regeln für die Kontrolle der Abgeordnetenspesen gelockert. Hintergrund war die Tatsache, dass ein Großteil der Abgeordneten für die Jahre 2004 und 2005 nicht die geforderten Belege für Zahlungen an angebliche Mitarbeiter vorgelegt hatte. Noch Ende 2007 fehlten diese Belege für eine Gesamtsumme von 76 Millionen Euro. Während der Europäische Rechnungshof das Parlament im November aufgefordert hatte, Gelder von säumigen Volksvertretern gegebenenfalls zurück zu fordern, entschied das Parlamentspräsidium im Dezember, die in der Zwischenzeit gelockerten Anforderungen nun auch rückwirkend auf die Jahre 2004 und 2005 anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Abgeordneten für einen Großteil der Zahlungen keine direkten Belege mehr präsentieren müssen, sondern nur noch Aufstellungen dieser Belege. Auf konkrete Fragen des stern zu dieser Aufweichung der Bestimmungen reagierte Pöttering nicht. Er versicherte aber, dass die geltenden Regelungen jetzt "konsequent angewandt" werden sollten.
Quelle: stern