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Georgien: Parlament leitet Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin Surabischwili ein

Archivmeldung vom 06.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Salome Surabischwili  (2020)
Salome Surabischwili (2020)

Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die in Georgien regierende Partei hat am Montag mit dem Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin Salome Surabischwili begonnen. Grund sind ihre Europabesuche, die nicht mit der Regierung abgestimmt waren. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die in Georgien regierende Partei "Georgischer Traum" hat am Montag damit begonnen, die notwendigen Stimmen zu sammeln, um beim Verfassungsgericht einen Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidentin Salome Surabischwili einzureichen. Grund sind ihre nicht mit der Regierung abgestimmten Auslandsbesuche.

Premierminister Irakli Garibaschwili bezeichnete die Entscheidung der Regierungspartei, Surabischwili ihres Amtes zu entheben, als gerechtfertigt. "Es ist traurig, dass die Präsidentin von Georgien demonstrativ gegen das Gesetz verstößt", sagte er. Garibaschwili erklärte, er habe der Präsidentin vor einem Monat persönlich offizielle Absagen bezüglich ihrer Auslandsbesuche erteilt. Grund dafür sei die Rede der Präsidentin gewesen, bei der sie die Behörden des Landes für die Untätigkeit bei der Umsetzung europäischer Empfehlungen kritisiert hatte.

Insgesamt waren Surabischwili die Auslandsbesuche in zehn Staaten verweigert worden, darunter Deutschland, die Ukraine, Israel und die Vereinigten Arabischen Emirate. Trotzdem reiste sie nach Berlin, um sich mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu treffen, und nach Brüssel, wo sie auf den Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, traf.

Damit das Verfahren zur Amtsenthebung als eingeleitet gilt, muss ein schriftlicher Antrag von mindestens einem Drittel der Abgeordneten des georgischen Parlaments unterzeichnet werden. Wenn das Verfassungsgericht den Verstoß gegen die Verfassung bestätigt, stimmt das Parlament innerhalb von zwei Wochen über die Amtsenthebung ab. Die Präsidentin gilt als ihres Amtes enthoben, wenn die Entscheidung von mindestens zwei Dritteln des Parlaments (100 Abgeordnete) unterstützt wird.

Surabischwili wurde im Jahr 2018 Präsidentin Georgiens. Ihr Amt ist weitgehend formal und hauptsächlich repräsentativ, wichtige Entscheidungen werden von der Regierung getroffen. Vor allem Surabischwilis Position in der Russland-Frage unterscheidet sich grundlegend vom Ansatz des Ministerkabinetts. Nach Beginn des Krieges in der Ukraine verschlechterten sich die Beziehungen zwischen Surabischwili und der Regierung. Ihre erste Amtszeit endet offiziell im Herbst 2024."

Quelle: RT DE

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