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Tibeterin bei Fluchtversuch erschossen - Schicksal weiterer Tibeter unklar

Archivmeldung vom 06.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Bewaffnete chinesische Einheiten haben am 30. September mindestens eine Tibeterin bei einem Fluchtversuch über einen Himalaya-Pass erschossen und mindestens ein weiterer Tibeter könnte getötet worden sein.

Einer Gruppe von 43 Tibetern gelang dabei die Flucht nach Nepal, der Verbleib von rund 30 weiteren Tibetern, die offenbar von Einheiten der chinesischen "Bewaffneten Volkspolizei" festgenommen wurden, ist unklar. "Das Vorgehen der chinesischen Sicherheitskräfte ist ein Skandal und massiver Verstoß gegen international anerkannte Menschenrechte", kritisierte der Geschäftsführer der International Campaign for Tibet Deutschland (ICT), Kai Müller, heute in Berlin.

Der Vorfall hat sich nach bestätigten Aussagen in der Nähe des Nangpa-la-Passes im Himalaya-Gebirge ereignet. Augenzeugen, darunter mehrere Bergsteiger u.a. aus Großbritannien, berichteten, dass eine Gruppe von etwa 70 Tibetern von bewaffneten paramilitärischen Einheiten bei ihrer Flucht über den Nangpa-la Pass gestellt worden war. Die für die Sicherung der Grenzen eingesetzten Einheiten hätten ohne sichtbaren Grund das Feuer auf die Tibeter eröffnet. Unbestätigten Berichten zufolge könnten weitere sieben tibetische Flüchtlinge zu Tode gekommen sein.

Bei der getöteten Tibeterin handelt es sich um eine buddhistische Nonne, unter den Flüchtlingen befanden sich mehrere Jugendliche und Kinder im Alter von bis zu 10 Jahren. 43 der Flüchtlinge befinden sich auf dem Weg zum Flüchtlingsaufnahmezentrum in Katmandu, Nepal.

"Wir fordern den UNHCR auf, den Schutz der in Nepal angekommenen Gruppe tibetischer Flüchtlinge zu gewährleisten, da die Gefahr der Abschiebung nach China besteht, wo auch ihnen massive Menschenrechtsverletzungen drohen", zeigte sich Müller besorgt.

"Die chinesischen bewaffneten Einheiten haben widerrechtlich und in unverhältnismäßiger Weise Gewalt angewandt", so ICT weiter. "Internationales Recht erlaubt den Gebrauch von Schusswaffen durch Grenzbeamte nur als letzten Mittel und im Falle akuter Lebensgefahr. Wir rufen die Staatengemeinschaft und einzelne Staaten dazu auf, offiziell ihre Missbilligung gegenüber der chinesischen Regierung ausdrücken und den massiven Bruch international anerkannter Menschenrechte zu verurteilen, der zum tragischen Tod mindestens einer Tibeterin führte", so die Organisation abschließend.

Quelle: Pressemitteilung International Campaign for Tibet - Deutschland e.V.

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