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Herero-Genozid: Entschädigungsklage scheitert an Berliner Justizbehörde

Archivmeldung vom 21.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Eine Sammelklage von Nachfahren der namibischen Herero und Nama vor einem New Yorker Gericht auf Entschädigung ist vorerst gescheitert, weil sie nicht an die Bundesregierung zugestellt werden konnte. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Da die Bundesregierung ihren Sitz in Berlin hat, entscheidet der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) über die Zustellung von Zivilklagen aus dem Ausland. "Wir dürfen eine Klage nur zustellen, wenn es sich um eine Zivil- oder Handelssache im Sinne des Haager Zustellungsübereinkommens von 1965 handelt", sagte Behrendt dem "Spiegel".

"Die Herero und Nama haben sich entschieden, den deutschen Staat zu verklagen, dadurch sind mir juristisch die Hände gebunden." Im Völkerrecht gelte der Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, also zum Beispiel des Handelns ihrer Soldaten, verklagt werden dürfen.

"Wir werden die Klage daher nicht an die Bundesregierung zustellen können", so Behrendt. Er bedaure, dass ihm juristisch die Hände gebunden seien, denn politisch finde er die Forderung der Herero und Nama, für die deutschen Verbrechen während der Kolonialzeit zwischen 1904 und 1908 finanziell entschädigt zu werden, richtig. "Umso mehr sollte die Bundesregierung jetzt den Klägern entgegenkommen und eine kollektive Entschädigung anbieten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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