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UNO rügt deutsche Antisemitismus-Resolution

Archivmeldung vom 25.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
UN-Menschenrechtsrat.
UN-Menschenrechtsrat.

Foto: Ludovic Courtès
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat dem Bundestag vorgeworfen, mit einer Resolution gegen Antisemitismus die Meinungsfreiheit einzuschränken. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Es gehe um den Beschluss vom 17. Mai gegen die Bewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen). Union, SPD, FDP und Grüne hatten darin die Argumentationsmuster und Methoden der antiisraelischen Boykottbewegung als antisemitisch bezeichnet. "Wir möchten unsere Sorge zum Ausdruck bringen, dass der Beschluss einen besorgniserregenden Trend setzt, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken", heißt es in einem von fünf Sonderberichterstattern unterzeichneten Brief des Hochkommissariats in Genf vom 18. Oktober an Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD), über den der "Spiegel" berichtet.

Der Beschluss greife "unverhältnismäßig in das Recht der Menschen auf politische Meinungsäußerung in Deutschland ein, nämlich Unterstützung für die BDS-Bewegung zum Ausdruck zu bringen", heißt es in dem Schreiben weiter. Die UNO-Vertreter forderten die Bundesregierung auf, innerhalb von 60 Tagen zu erklären, welche rechtlichen Auswirkungen der Bundestagsbesch luss habe und wie er sich mit den Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz der internationalen Menschenrechte vertrage. Zudem solle die Bundesregierung erklären, wie sie sicherstelle, dass BDS-Aktivisten Menschenrechtsverletzungen "ohne unzulässige Einschränkungen" benennen können. Als "ermutigend" bezeichneten die Autoren Gerichtsentscheidungen in Köln und München, in denen Pro-BDS-Gruppen erfolgreich gegen Einschränkungen geklagt hatten. Das Auswärtige Amt habe den Brief noch nicht beantwortet, berichtet der "Spiegel".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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