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Wirtschaftsministerium will Förderung für Wind- und Solarparks ändern

Archivmeldung vom 26.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Das Bundeswirtschaftsministerium will Wind- und Solarparks künftig nicht mehr mit festen Einspeisevergütungen fördern. Das sieht ein Eckpunktepapier des Ministeriums vor, über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach soll die Höhe der Förderung von 2017 an im Rahmen von Ausschreibungen festgelegt werden.

Zum Zuge kommen sollen diejenigen Projekte, die mit der geringsten Vergütung auskommen. Fast zwei Jahrzehnte lang basierte die Erfolgsgeschichte des Ökostroms auf festen Vergütungssätzen. Festgelegt wurden diese zuletzt im Erneuerbare-Energien-Gesetz, sie gaben Investoren große Sicherheit. Wer eine bestimmte Menge von Wind- oder Solarstrom ins Netz einspeist, der erhält dafür eine fixe Summe je Kilowattstunde. Demnächst dürfte das vorbei sein. In Zukunft soll der Ökostrom nicht mehr per fixer Vergütung gefördert werden, sondern über eine Ausschreibung. Wer zum Beispiel einen Windpark errichten will, kann mit seinem Projekt an einer solchen Ausschreibung teilnehmen. Den Zuschlag erhalten dann diejenigen Windparks, die mit der niedrigsten Förderung auskommen.

Ziel sei es, das Ökostromgesetz EEG "in Richtung mehr Marktnähe und Wettbewerb" voranzutreiben. Für eine Welt, in der zunehmend der Ökostrom zur wichtigsten Säule werde, sei die bisherige Förderung schlicht nicht mehr geeignet, heißt es im Wirtschaftsministerium.

Tatsächlich steuert Ökostrom inzwischen mehr zum deutschen Strommix bei als jede andere Quelle. In diesem Jahr dürfte der Anteil, auch wegen günstiger Witterungsverhältnisse, bei rund 33 Prozent liegen. Im Koalitionsvertrag streben Union und SPD einen Anteil von 40 bis 45 Prozent bis 2025 an. "Dieser Ausbau macht eine stärkere Integration der erneuerbaren Energien in die Strommärkte erforderlich", heißt es laut SZ in dem neunseitigen Papier. Zielmarke sollen die 45 Prozent sein: Es soll so viele Ausschreibungen geben, dass sich die Marke bis 2025 auch wirklich erreichen lässt.

Erstmals am 1. Mai 2017 solle die Bundesnetzagentur eine Runde eröffnen, mit einer vorab bestimmten Stromleistung. . Vor allem die Betreiber sogenannter Bürgerenergie-Projekte wehren sich gegen Ausschreibungen. Sie fürchten, gegenüber professionellen Bietern und Konzernen ins Hintertreffen zu geraten. Schließlich verlangt alleine die Vorbereitung eines Gebots einigen Aufwand: Die Finanzierung muss auf halbwegs sicheren Beinen stehen, es braucht erste Genehmigungen, und sollte das Projekt aus irgendwelchen Gründen kippen, droht auch noch eine Strafe: Denn das Eckpunktepapier sieht auch Pönalen vor, sollte ein Wind- oder Solarpark trotz Zuschlags nicht gebaut werden.

Das Papier aus dem Wirtschaftsministerium aber macht den Bürgerprojekten geringfügige Zugeständnisse. So sollen kleine Anlagen weiterhin wie bisher vergütet werden. Die Grenze liegt bei einem Megawatt und dürfte damit vor allem Solaranlagen auf Dächern umfassen, wie sie viele Hausbesitzer nach wie vor installieren. Wer zusammen mit anderen Bürgern einen Windpark errichten will, muss sich dagegen an einer Ausschreibung beteiligen oder einen professionellen Partner suchen. "Spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote" sollten Bürgerprojekten helfen, verspricht das Ministerium. Auch würden die Ausschreibungen "so einfach und transparent wie möglich" gestaltet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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