Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Steuerabkommen: Schweiz will Flüchtlinge auf Anfrage melden

Steuerabkommen: Schweiz will Flüchtlinge auf Anfrage melden

Archivmeldung vom 18.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Im Streit um das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz bahnt sich doch noch ein Kompromiss an: Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, will die Schweiz zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Abkommens auch so genannte Gruppenanfragen deutscher Finanzbehörden zulassen. Damit könne der deutsche Fiskus rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 auch die Namen von Steuerflüchtlingen erhalten, die ihr Kapital aus der Schweiz vor Inkrafttreten des Abkommens in ein Drittland verlagert hätten.

Ein entsprechendes Gesetz soll laut dem Magazin noch im Herbst das Schweizer Parlament, den Nationalrat, passieren und zeitgleich mit dem Steuerabkommen in Kraft treten. Das Steuerabkommen selbst muss dafür nicht neu verhandelt oder geändert werden. Die zügige Verankerung der erweiterten Auskunftspflicht soll es SPD-geführten Bundesländern ermöglichen, dem bisher abgelehnten Steuerabkommen doch noch zuzustimmen.

Bisher hat sich die Schweiz strikt gegen solche Gruppenanfragen gesperrt. Laut dem Bericht stimmte sie aber Mitte Juli dieser Möglichkeit im so genannten OECD-Standard für Steueramtshilfe zu. Damit könnten deutsche Finanzämter künftig grundsätzlich auch erfolgreiche Anfragen an ihre Schweizer Kollegen übermitteln, ohne die Namen möglicher Steuersünder zu kennen.

Weiterhin verboten bleiben sollen allerdings so genannte "Fischzüge", in denen die Suche nicht näher eingegrenzt werden muss. Eine gezielte Anfrage nach Deutschen, die ihr Kapital im Vorfeld des Steuerabkommens in bestimmte Länder verlagert haben, soll ab dem kommenden Jahr möglich sein. Dies würde das Entdeckungsrisiko für die so genannten "Abschleicher" oder "Verschwinder" erheblich erhöhen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kohorte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige