Steuerabkommen: Schweiz will Flüchtlinge auf Anfrage melden
Archivmeldung vom 18.08.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Streit um das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz bahnt sich doch noch ein Kompromiss an: Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, will die Schweiz zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Abkommens auch so genannte Gruppenanfragen deutscher Finanzbehörden zulassen. Damit könne der deutsche Fiskus rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 auch die Namen von Steuerflüchtlingen erhalten, die ihr Kapital aus der Schweiz vor Inkrafttreten des Abkommens in ein Drittland verlagert hätten.
Ein entsprechendes Gesetz soll laut dem Magazin noch im Herbst das Schweizer Parlament, den Nationalrat, passieren und zeitgleich mit dem Steuerabkommen in Kraft treten. Das Steuerabkommen selbst muss dafür nicht neu verhandelt oder geändert werden. Die zügige Verankerung der erweiterten Auskunftspflicht soll es SPD-geführten Bundesländern ermöglichen, dem bisher abgelehnten Steuerabkommen doch noch zuzustimmen.
Bisher hat sich die Schweiz strikt gegen solche Gruppenanfragen gesperrt. Laut dem Bericht stimmte sie aber Mitte Juli dieser Möglichkeit im so genannten OECD-Standard für Steueramtshilfe zu. Damit könnten deutsche Finanzämter künftig grundsätzlich auch erfolgreiche Anfragen an ihre Schweizer Kollegen übermitteln, ohne die Namen möglicher Steuersünder zu kennen.
Weiterhin verboten bleiben sollen allerdings so genannte "Fischzüge", in denen die Suche nicht näher eingegrenzt werden muss. Eine gezielte Anfrage nach Deutschen, die ihr Kapital im Vorfeld des Steuerabkommens in bestimmte Länder verlagert haben, soll ab dem kommenden Jahr möglich sein. Dies würde das Entdeckungsrisiko für die so genannten "Abschleicher" oder "Verschwinder" erheblich erhöhen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur