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EU-Abgeordnete sprechen sich für "digitale Geldbörse" aus

Archivmeldung vom 09.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Romana Jerković, 2020
Romana Jerković, 2020

Foto: TeamRJ2020
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des europäischen Parlaments hat sich für die Schaffung einer europäischen "digitalen Geldbörse" ausgesprochen. Eine neue "e-ID" soll es den Bürgern ermöglicht werden, sich online zu identifizieren und zu authentifizieren, ohne auf kommerzielle Anbieter zurückgreifen zu müssen. Nutzern wird versprochen, "die volle Kontrolle" über ihre Daten zu behalten und selbst entscheiden können, welche Informationen mit wem geteilt werden.

"Von sozialen, finanziellen, medizinischen und beruflichen Daten bis hin zu Kontakten und vielem mehr wird es möglich sein, persönliche Daten in einer einzigen digitalen ID zu speichern", versprach Romana Jerkovic, eine sozialdemokratische Abgeordnete aus Kroatien, die als Berichterstatterin des EU-Parlaments für das Thema fungiert. Der Ausschuss nahm den Vorschlag mit 55 Stimmen bei acht Gegenstimmen und zwei Enthaltungen an. Bei der Plenartagung des Parlaments im März soll nun formell die Aufnahme von Verhandlungen mit Rat und Kommission beschlossen werden. Der ursprüngliche Vorschlag kam bereits von der Kommission, die Abgeordneten schlugen nun Änderungen vor: Sie wollen die "Europäische Geldbörse für digitale Identitäten" zu einem Instrument zu machen, das auch elektronische Dokumente lesen und überprüfen kann und "Peer-to-Peer-Interaktionen" ermöglicht. Sie schlagen zudem Maßnahmen zur Stärkung des Datenschutzes und der Cybersicherheit sowie zur Aufzeichnung aller Transaktionen vor. Es wird beteuert, dass die Nutzung der EU-Geldbörse immer freiwillig sein werde. Man wolle sicherstellen, dass Bürger, die sich gegen die Nutzung entscheiden, nicht anders behandelt werden als diejenigen, die sie nutzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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