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Zeitung: EU-Staaten wollen Fluggastrechte beschneiden

Archivmeldung vom 18.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flughafen Dortmund
Flughafen Dortmund

Foto: Kai Brinker
Lizenz: CC BY-SA 2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Fluggäste sollen in der EU künftig nur noch in Ausnahmefällen Entschädigungen bei Verspätungen erhalten: Die EU-Mitgliedstaaten wollen die Fluggastrechte spürbar beschneiden, berichtet die F.A.Z. (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf ein Kompromisspapier der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.

Fluggäste sollen demnach bei Flügen innerhalb der EU erst von einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden an einen Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro haben. Für alle anderen Flüge sehe das Papier bei Entfernungen von 1.500 bis 3.500 Kilometern erst nach neun Stunden eine Entschädigung von 400 Euro und bei Flügen von mehr als 3.500 Kilometern erst nach zwölf Stunden eine Entschädigung von 600 Euro vor.

Bisher haben Fluggästen von einer Wartezeit von drei Stunden an je nach Entfernung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Die Fluggesellschaften kostet das jährlich Milliarden. Deshalb dringen sie seit langem darauf, die Fluggastrechte zu beschneiden und sind damit in Brüssel auf offenen Ohren gestoßen, schreibt die F.A.Z.

Schon vor zwei Jahren hat die EU-Kommission eine Neufassung der Regeln und längere zumutbare Wartezeiten vorgeschlagen. Schon der Kommissionsvorschlag hätte die Flugbranche stark entlastet. 70 Prozent der bisherigen Ansprüche wären verfallen. Die Mitgliedstaaten wollen darüber dennoch noch einmal deutlich hinausgehen. Sie gehen nicht nur bei den zumutbaren Wartzeiten weiter als die Kommission, sondern wollen den Fluggesellschaften auch mehr Ausnahmen zugestehen, berichtet die Zeitung.

So wollen sie die Fluglinien auch aus technischen Gründen aus der Haftung entlassen, wenn der Schaden erst kurz vor dem Flug oder während des Fluges festgestellt wird. Bisher müssen sie nur dann keine Entschädigung zahlen, wenn sich der Flug aus Gründen höherer Gewalt verspätet.

Damit die Neureglung in Kraft treten kann, muss auch das Europäische Parlament zustimmen. Das will laut F.A.Z. zumindest für Kurzstreckenflüge die maximal zumutbare Wartezeit weiterhin auf drei Stunden begrenzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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