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7,55 Millionen Empfänger/-innen von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2014

Archivmeldung vom 01.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Zum Jahresende 2014 erhielten in Deutschland rund 7,55 Millionen Menschen und damit 9,3 % der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen damit sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr (7,38 Millionen oder 9,1 %) leicht an. Im Jahr 2012 hatte die Zahl der Empfänger/-innen von Transferleistungen bei 7,25 Millionen Menschen (oder 9,0 %) gelegen.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe" ohne einmalige Leistungen,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe" ohne einmalige Leistungen,
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Inland nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Ende 2014 waren die Menschen in Berlin (19,3 %) und Bremen (17,5 %) am häufigsten auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern (4,7 %) und Baden-Württemberg (5,3 %).

Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II stellten weiterhin die größte Gruppe von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen. Ende Dezember 2014 betrug deren Anzahl 6,03 Millionen. Die Anzahl der Berechtigten von Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII ("Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung") lag bei 1,14 Millionen.

Die nächst größere Gruppe ist die der Leistungsberechtigten von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ende 2014 lag deren Zahl bei 362 900. Von allen Teilgruppen der Leistungsbezieher von Mindestsicherungsleistungen ist deren Anzahl im Vergleich zum Vorjahr absolut und relativ am stärksten gewachsen und zwar um 138 000 oder 61,3 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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