Zivilgesellschaft fordert Lieferkettengesetz gegen Hungerlöhne und Kinderarbeit
Archivmeldung vom 12.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttRund 152 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und 17 Jahren müssen Tätigkeiten verrichten, die nach Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Kinderarbeit gelten. Ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen auf menschenrechtliche Sorgfalt für ihre Zulieferer vor Ort verpflichtet, könnte einen Beitrag leisten, Hungerlöhne und Ausbeutung von Kindern einzudämmen.
"Existenzsichernde Löhne gehören zur Achtung der Menschenrechte", erklärt Maren Leifker, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte von Brot für die Welt, gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland". Die Entwicklungsorganisation unterstützt die Initiative für ein Lieferkettengesetz, in der sich fast 100 Organisationen
zusammengeschlossen haben. "Menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen im Sinne der Leitprinzipien der UN von 2011 beginnt daher schon bei der Vertragsgestaltung und bei Preisen, die Familien ein Auskommen ohne Kinderarbeit sichern."
Die Ankündigung von EU-Justizkommissar Didier Reynders, im kommenden Jahr einen Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz zu machen, begrüßt die Menschenrechtsexpertin Leifker. "Je mehr Unternehmen erfasst sind, umso wirkungsvoller." Das mache ein Lieferkettengesetz auf deutscher Ebene jedoch nicht überflüssig. "Jeder weiß, wie lange Prozesse auf europäischer Ebene dauern. Aber es würde den Prozess sicher beschleunigen, wenn Länder wie Deutschland voranschreiten."
Quelle: neues deutschland (ots)