Ausländerrechtler: Generelle Flüchtlings-Zurückweisung unzulässig
Archivmeldung vom 21.06.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer deutsche Ausländerrechtler und Direktor des Konstanzer Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht, Daniel Thym, hält generelle Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze für nicht vereinbar mit den Dublin-Regeln. Das gelte auch nach einer Befragung durch die Bundespolizei nahe der Grenze und einem Treffer in der Eurodac-Datenbank für Fingerabdrücke, weil ein solcher Treffer das Überstellungsverfahren beschleunigen und nicht ersetzen soll, schreibt Thym in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
"Wenn freilich das Asylsystem bei einem Massenzustrom zusammenbricht, kann man nach Artikel 72 des EU-Arbeitsweisevertrags eine Ausnahme erwägen, die zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise vorgelegen haben mag, aktuell aber nicht", so Thym. Die Dublin-Regeln ließen Raum für eine politische Gestaltung und "weisen damit der deutschen Innenpolitik einen Ausweg aus einer argumentativen Sackgasse, die die Migrationspolitik als schwarz-weiße Entscheidung zwischen offenen oder geschlossenen Grenzen erscheinen lässt." Die Dublin-Regeln geben demnach einen Spielraum, der auf europäischer und nationaler Ebene auszufüllen ist - etwa durch bilaterale Vereinbarungen, die nun auch hierzulande angestrebt werden. Der deutsche Asylkompromiss des Jahres 1992 funktionierte nach Thyms Ansicht auch deshalb, weil man die Grundgesetzänderung durch ein ganzes Netz an internationalen Verträgen und praktischen Kooperationsformen ergänzte. "Eine Kombination von Ankerzentren, bilateralen Vereinbarungen und einer Dublin-Reform könnte diese Logik wiederholen", so der Asylrechtsforscher.
Quelle: dts Nachrichtenagentur