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Völkerrechtler pochen auf Beachtung von Haftbefehl gegen Netanjahu

Freigeschaltet am 20.03.2025 um 18:51 durch Sanjo Babić
Benjamin Netanjahu (2021)
Benjamin Netanjahu (2021)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

77 deutschsprachige Völkerrechtslehrer haben in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung aufgefordert, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zu beachten.

Dies gelte "ungeachtet dessen, ob wir einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs inhaltlich richtig finden", heißt es in der Erklärung, über die die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet. Entscheidend sei, dass sich Deutschland zur Mitwirkung an internationalen Institutionen verpflichtet habe. Eine Einladung Netanjahus nach Deutschland unter Zusicherung von Immunität verstoße auch gegen deutsches Recht.

Die Unterzeichner fordern außerdem, die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese nicht "am Sprechen an Universitäten zu hindern". Die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Freie Universität Berlin hatten im Februar Vorträge der Italienerin wegen Sicherheitsbedenken abgesagt. Albanese ist wegen zahlreicher Äußerungen zur Lage in Israel umstritten. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, warf ihr vor, "antisemitische Narrative" zu bedienen. Die Autoren schreiben, ihr Appell gelte "ungeachtet dessen, ob wir Albaneses Analysen zustimmen, und einiger umstrittener Äußerungen". Die Völkerrechtslehrer fordern eine Beachtung ihrer Rechtsdisziplin auch in den Verhandlungen zur Beendigung des Ukrainekriegs und in der Asylpolitik.

Einer der Initiatoren der Erklärung ist der Göttinger Völkerrechtslehrer Kai Ambos, Richter am Kosovo-Sondertribunal. Zu den Unterzeichnern gehören außerdem mehrere ehemalige hochrangige Richter - etwa der frühere Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus, der ehemalige IGH-Richter Bruno Simma und Kay Hailbronner, ehemals Richter am Mannheimer Verwaltungsgerichtshof.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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