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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen teurem Maskeneinkauf

Archivmeldung vom 15.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der teure Maskeneinkauf zu Beginn der Corona-Pandemie hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen einen leitenden Beamten des Gesundheitsministeriums, der dafür gesorgt haben soll, dass im April 2020 für 100 Millionen Corona-Schutzmasken ein Preis von 540 Millionen Euro bezahlt wurde.

Wie "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR berichten, geht es um den Vorwurf der Veruntreuung von Steuergeld. Auch ein vorheriger Deal Ende März 2020 über 250 Millionen Euro soll laut des Berichts als "fragwürdig" gelten. Das sei zu teuer gewesen, mutmaßt die Staatsanwaltschaft. Vertragspartner für die FFP2-Masken war eine Schweizer Handelsfirma, die mit Lieferungen nach Deutschland insgesamt 300 Millionen Euro Gewinn gemacht haben soll.

Die Firma hat dieser Angabe laut des Berichts widersprochen. Zum Verhängnis werden könnte dem Beamten unter anderem ein Corona-Lagebericht des bayerischen Gesundheitsministeriums vom 9. April 2020. In diesem heißt es: "Preise für PSA fallen derzeit, da das Marktgeschehen wieder in Gang kommt." PSA steht für "Persönliche Schutzausrüstung", und dazu zählen insbesondere auch FFP2-Masken. Die Schlussfolgerung von Bayerns Gesundheitsministerium an jenem 9. April 2020 lautete: "Damit muss wieder mehr auf Qualität und Preis geachtet werden." Trotzdem löste das Bundesgesundheitsministerium zwei Wochen später die umstrittene Bestellung aus. Minister Spahn selbst soll den Vertrag genehmigt haben, per Mail vom 21. April 2020, mit einem einzigen Wort: "Einverstanden." Die Mail war an jenen Beamten gegangen, gegen den jetzt der Untreue-Verdacht besteht, gegen Spahn wird nicht ermittelt. Das Gesundheitsministerium erklärte auf Anfrage, es gelte die Unschuldsvermutung. Man arbeite "selbstverständlich mit den ermittelnden Behörden konstruktiv zusammen, nichts wird verheimlicht".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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