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Ukraine: Gericht erschwert für Klitschko Weg zum Präsidentenamt

Archivmeldung vom 14.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Vitali Klitschko Bild: Vitali Klitschko, Klitschko Management Group GmbH, http://www.k-mg.com / de.wikipedia.org
Vitali Klitschko Bild: Vitali Klitschko, Klitschko Management Group GmbH, http://www.k-mg.com / de.wikipedia.org

Das Oberste administrative Gericht der Ukraine hat, laut einer Meldung von Radio "Stimme Russlands", die Änderungen in der Steuergesetzgebung nicht aufgehoben, die dem Anführer der Partei Udar, Vitali Klitschko, das Recht aberkennen könnten, für die Präsidentschaft zu kandidieren.

Weiter heißt es in dem Artikel: "Die entsprechenden Änderungen wurden von Präsident Viktor Janukowitsch am 8. November unterzeichnet. Eine der Bestimmungen des Dokuments lautet wie folgt: „Wenn eine Person das Recht auf Daueraufenthalt in einem ausländischen Staates hat, gilt sie als nicht in der Ukraine lebend.“

Klitschko, der Ansprüche auf die Präsidentschaft erhebt, hat eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Doch muss ein Präsidentschaftskandidat gemäß dem Gesetz in den letzten zehn Jahren vor dem Wahltag in der Ukraine gelebt haben."

Quelle: „Stimme Russlands"

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