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CDU/CSU-Fraktion begrüßt Abschaffung der Todesstrafe in New Mexiko

Archivmeldung vom 19.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Unterzeichnung des entsprechenden Gesetzes durch den Gouverneur von New Mexiko erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Erika Steinbach MdB:

Die Entscheidung der Abgeordneten des Landesparlamentes von New Mexiko, die Todesstrafe gesetzlich zu verbieten, ist zu begrüßen. Mit der Unterschrift durch Gouverneur Richardson ist New Mexiko nach New Jersey nunmehr der zweite Bundesstaat, welcher die Todesstrafe seit ihrer Wiederzulasssung durch das Oberste Verfassungsgericht 1976 abgeschafft hat.

Das amerikanische "Todesstrafen-Informationszentrum" in Washington kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Exekutionen seit Jahren sinkt. Parallel dazu nimmt die Zustimmung für die Todesstrafe innerhalb der amerikanischen Bevölkerung ab. Beides sind erfreuliche Trends.

Es bleibt zu hoffen, dass von der Entscheidung in New Mexiko ein Signal für weitere Bundesstaaten ausgeht. Ziel muss eine Abschaffung oder zumindest ein Moratorium in möglichst vielen Bundesstaaten sein. Eine Abschaffung der Todesstrafe in einer zunehmenden Anzahl von amerikanischen Bundesstaaten wäre nicht zuletzt auch ein wichtiger Impuls für eine neue Menschenrechtspolitik der Vereinigten Staaten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in der 16. Wahlperiode in einem Antrag für die weltweite Ächtung der Todesstrafe ausgesprochen (Drucksache 16/6942).

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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