EuGH-Skandalrichterspruch soll Abschiebungen aus Deutschland in andere EU-Staaten verhindern
Archivmeldung vom 11.08.2020
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Freigeschaltet durch André Ott"Dass die Funktionseliten sich zum Ziel gesetzt haben, Europa seines seit Jahrhunderten bestehenden europäischen Charakters zu berauben, ist offensichtlich. In erster Linie sind diese Kreise deshalb bestrebt, nichteuropäische Leute hereinzulocken, bei uns anzusiedeln und in weiterer Folge deren Abschiebung zu verhindern, sollten diese Personen illegal eingereist und/oder sein." Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa".
Weiter berichtet das Magazin: "Um Europa für Habenichtse aus aller Welt noch attraktiver zu machen, ist man bestrebt „Geflüchteten“ das Land als das am schmackhaftesten darzustellen, wo man, hat man es bis dorthin einmal geschafft, per gratis All-Inclusive-Rundum-Sorglos-Paket voll versorgt wird. Und genau dort sucht der handelsübliche Flüchtling dann eben „Schutz“, nachdem er zuvor eine Reihe sicherer Drittstaaten durchquert hat. Um welches Land es sich dabei handelt, braucht nicht extra erwähnt werden.
Nun tritt jedoch häufig der Fall ein, dass so ein Migrant bereits in einem anderen Land EU-konform (DublinIII) ein Asylverfahren durchlaufen hat, es ihn jedoch trotzdem unverständ-licher Weise dorthin zieht, wo es ja vor lauter Rassisten, Fremdenfeinden, Ausländerhasser, Alt- oder Neonazis nur so wimmeln soll. Und wo noch dazu eine Klimanotstand herrscht. Wieso haben die Grünen diese Leute nicht ausreichend davor gewarnt?
EuGH will Rückführungen verhindern – Mehrfach-Asylansuchen jetzt möglich
Bei Anwendung der entsprechenden EU-Richtlinien könnte man solche Leute, wenn schon nicht repatriieren, zumindest in das Land ihrer asylmäßigen Zuständigkeit zurückführen. Und genau das gilt es zu verhindern.
Neben den üblichen Tricks der Asylindustrie samt einem ganzen Stab von Advokaten, hilft jetzt auch der EuGH (Aktenzeichen C‑517/17). dabei, auch EU-konforme Rückführungen zu verhindern. Das höchste EU-Gericht, dessen Rechtsprechung für alle Mitgliedsstaaten bindend ist, hat nämlich der Klage eines Asylbewerbers aus Eritrea stattgegeben, der in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, obwohl er bereits in Italien als Flüchtling anerkannt worden war, berichtet PI-News, wo auch umfangreich ausgeführt wird, warum es unzulässig sein könnten, so einen Asylbetrüger außer Land zu bringen.
Absurde Gründe für Nichtrückführung
Unter anderem wird im genannten online-Magazin angeführt, dass
- der Neuankömmling die Möglichkeit haben, alle spezifischen Umständen seines Falles darzulegen, damit die Asylbehörde – in Deutschland also das BAMF – auf Basis dieser Angaben entscheiden kann, ob der Antragsteller im Falle seiner Überstellung ins EU-Ersteinreiseland der ernsthaften Gefahr einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ im Sinne der EU-Grundrechte-Charta ausgesetzt ist. Sollte dies der Fall sein, wäre die in der Dublin-Verordnung vorgesehene Rücküberstellung des Betroffenen unzulässig
- bereits unzureichende Unterbringungsmöglichkeiten in einem Mitgliedsland ausreichend sein, um die Abschiebung eines Ausländers zu verunmöglichen.
Schutzsuche a’la carte
Mit einem Wort: Der EuGH, immerhin das höchste EU-Gericht, dessen Rechtsprechung für alle Mitgliedsstaaten bindend ist, billigt „Schutzsuchenden“ zu innerhalb der „Wertegemeinschaft“ nach „Bedarf“ Schutz zu suchen. Und von einem Land ins nächste „flüchten“. Ganz wie’s beliebt."
Quelle: Unser Mitteleuropa