Richterbund mischt sich in innere Angelegenheiten Polens ein
Archivmeldung vom 04.12.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Richterbund (DRB) hat Polen aufgefordert, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren. "Die umstrittenen Reformen der polnischen Justiz müssen in den parlamentarischen Beratungen gestoppt werden", sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Polens Parlament will an diesem Dienstag über weitere umstrittene Reformen im Justizwesen entscheiden. Sie würden dem Parlament mehr Macht bei der Ernennung neuer Richter geben. Im polnischen Abgeordnetenhaus hat die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) unter Parteichef Jaroslaw Kaczynski die absolute Mehrheit. Der Richterbund-Vorsitzende hob hervor: "Der Rechtsstaat ist für den Bestand von Demokratien elementar.
Die Situation in der Türkei, in Rumänien oder Polen zeigt, wie schnell die Elemente des Rechtsstaates ausgehebelt werden können. In Polen ist die Unabhängigkeit der Gerichte in Gefahr." Einer europaweiten Umfrage zufolge würden drei von vier polnischen Richtern angeben, dass die polnische Regierung ihre Unabhängigkeit in den vergangenen zwei Jahren nicht geachtet habe. "Das ist alarmierend", sagte Gnisa den Funke-Zeitungen.
Hintergrund
In der Bundesrepublik Deutschland sind Richter nicht unabhängig und dieser Zustand häufig kritisiert. Das Verfahren bei der Wahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes wird immer wieder kritisiert. Insbesondere wird die mangelnde Transparenz des Verfahrens und die Tatsache, dass bei der Wahl neben der fachlichen Qualifikation auch die parteipolitische Ausrichtung der Kandidaten eine Rolle spielt, bemängelt. Dementsprechend forderten beispielsweise die Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs auf ihrer Jahrestagung 2002 unter anderem, dass die Bundesrichter in einem transparenten Verfahren ausschließlich aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung zu berufen seien.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde spricht von „Parteipatronage“ und „personeller Machtausdehnung der Parteien“. Andererseits dient die Beteiligung von gewählten Abgeordneten bei der Richterwahl der Verwirklichung des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG), während die Kooptation, also ein System, bei dem sich die Richterschaft durch Zuwahl selbst ergänzt, verfassungsrechtlich unzulässig wäre.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott