Kuba - Schwer kranker Bürgerrechtler aus Haft entlassen
Archivmeldung vom 27.06.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVor wenigen Tagen entließ die kubanische Regierung den schwer kranken Tomás Ramos Rodriguez aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) begrüßt diese Geste und fordert die kubanische Regierung auf, auch andere schwer kranke Gewissensgefangene freizulassen.
Tomás Ramos Rodriguez ist 66 Jahre alt. Er war wegen "Rebellion", "feindlicher Propaganda" und anderer sogenannter "Aktivitäten gegen die Staatssicherheit" am 16. Oktober 1990 zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Am 16. Juni 2008 wurde er nach 18 Jahren Haft, aus dem Gefängnis Combinado del Este in Havanna entlassen.
Kranke Gefangene
76 politische Gefangene sind bei der IGFM als krank bis schwer krank
gemeldet. Grund für die meisten Erkrankungen sind die katastrophalen
Haftbedingungen, Mangelernährung und die Verweigerung medizinischer
Hilfe.
Die überwiegende Zahl der politischen Gefangenen leidet an mehreren Krankheiten, davon 34 an Bluthochdruck, 27 an schweren Magen- und Darmproblemen. Häufig erhält die IGFM Meldungen über bedrohliche Gewichtsverluste, Versagen von Nieren und Blase und Fettleber. Einige Gefangene leiden aufgrund der hygienischen Zustände unter Parasiten. Neun Fälle von Herzinfarkt sind der IGFM bekannt, fünf Personen müssen trotz fortgeschrittenen Krebserkrankungen, Diabetes oder Tuberkulose in Haft bleiben.
in besonderes Problem stellen aber infolge von Mangelernährung die Augenkrankheiten dar. Vier Gefangene sind nach einem Grünen Star bzw. Ablösung der Hornhaut erblindet, weiteren dreizehn, die bereits jetzt über Glaukome klagen, droht das gleiche Schicksal. Die medizinische Versorgung der Gefangenen, insbesondere der politischen, die sich nicht als kriminelle Straftäter sehen und daher keine Gefangenenkleidung tragen oder anderweitig sich nicht der Gefängnisordnung unterwerfen wollen, ist katastrophal bis ausgeschlossen.
Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)