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Gericht urteilte: Diskriminierung und Datenschutzverstoß: Provinz pfeift darauf: Walloniens 3G-Pass bleibt trotz Verbot

Archivmeldung vom 07.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbilder Bild:(2): Freepik; Komposition: Wochenblick/Eigenes Werk
Symbolbilder Bild:(2): Freepik; Komposition: Wochenblick/Eigenes Werk

Bei der Durchsetzung der Total-Kontrolle der Bürger über einen „Impf- oder Gesundheitspass“, werden Regierungen immer dreister und ignorieren auch Gerichtsurteile. So geschehen im belgischen Namur (Provinz Wallonien), wo ein Gericht den seit 1. November geltenden 3G-Pass (Covid Safe Ticket) wegen Verstoß gegen den Datenschutz und Diskriminierung verboten hat. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Die Provinz-Regierung erhob Einspruch und erklärte das Urteil für irrelevant. Der Pass bleibt bis der Einspruch durch ist. Das Gericht verfügte eine Aufhebung des Passes innerhalb von einer Woche mit einer Geldbuße von 5000 Euro pro Tag Verzögerung.

Regierung pfeift auf Urteil

Laut Pass gilt die 3G-Regel, also: „Voll geimpft“, kürzlich getestet oder – innerhalb der letzten 6 Monate – von Covid-19 genesen. Damit erhält man Zugang u.a. zu Restaurants, Fitnessstudios und für Events mit über 50 Besuchern. Wird dagegen verstoßen, hagelt es Geldstrafen zwischen 500 bis 2.500 Euro für die Veranstalter. Das Gerichtsurteil von Namur fiel letzte Woche, die wallonische Provinz-Regierung dazu: Sie werde den Pass nicht abschaffen, egal, wie das Gerichtsurteil laute. Der Pass bleibe auch in der Einspruchsphase aufrecht.

Datenschutz/Diskriminierung

Wallonien macht einen Großteil von Süd-Belgien aus und hat 3,5 Millionen Einwohner. Die rechtlichen Einwände des Gerichtes lauteten: Es gebe einen klaren Widerspruch zum Recht auf den Schutz persönlicher Daten, was nicht im Einklang mit EU-Gesetz sei. Zudem könnte die Anordnung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Es werde eine Diskriminierung verfügt, „ohne objektive und wissenschaftliche Begründung“, auch das sei gesetzeswidrig.

Steifende Infektion trotz hoher „Stichrate“

Die Klage wurde auf Initiative der belgischen Freiheitsorganisation „Notre Bon Droit“ (NBD – unser gutes Recht) eingebracht. Die Gruppe kündigte eine ähnliche Aktion gegen den Gesundheitspass in Brüssel an. Ein Hearing dazu findet am 8. Dezember statt. Die NBD beruft sich u.a. auf kritische Expertenmeinungen zum Pass. Vor allem reduziere er die Infektionen nicht, was die Behörden sogar zugegeben: Trotz Pass und Impfung könne man begleitende „Schutzmaßnahmen“ nicht aufheben, sagen sie. Obwohl sich im 11,6 Millionen-Einwohner zählenden Belgien über 75% einer doppelten Covid-19 Genbehandlung unterzogen haben, stiegen die Fallzahlen in den letzten Wochen rapide. Vor allem in Flandern, wo die „Impfrate“ sehr hoch ist. Impfpflicht für Gesundheitspersonal

Die Zahl der belegten Intensivbetten habe sich innerhalb einer Woche verdoppelt, sagte Belgiens Premier Alexander De Croo den Medien. Wie viele Intensivbetten es gibt und wie viele der dort untergebrachten Patienten Covid-19 genbehandelt sind, sagte er nicht. Belgien hat angesichts steigender Fallzahlen die Maßnahmen verschärft. Im November wurde die Impfpflicht für Gesundheitspersonal angeordnet, was bis heute andauernde Proteste auslöste. Zudem gilt Home Office für vier Tage pro Woche bis 19. Dezember, ab dann drei Tage pro Woche."

Quelle: Wochenblick

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