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Urteil: Burka-Verbot in Frankreich rechtens

Archivmeldung vom 01.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Burkaträgerin in Afghanistan
Burkaträgerin in Afghanistan

Foto: AfghanistanMatters
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist das Burka-Verbot in Frankreich rechtens. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verletze die Grundrechte der Trägerinnen nicht, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg.

Eine französische Muslimin hatte gegen das Verbot geklagt und dabei geltend gemacht, dass sie sich durch dieses diskriminiert fühle. Das Gesetz verletze die Religions- und Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens, argumentierte die Klägerin.

In Frankreich gilt seit 2011 ein Burka-Verbot: Frauen, die in der Öffentlichkeit den Vollschleier tragen, droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Zudem kann die Burka-Trägerin zum Besuch eines Staatsbürgerkunde-Kurses verpflichtet werden. Eine Berufung gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist nicht möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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