Berlin kritisiert italienische Pauschalsteuer für reiche Ausländer
Archivmeldung vom 27.03.2017
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesfinanzministerium hat die zum Jahresanfang in Italien eingeführte Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer kritisiert. Grundsätzlich sei die Festlegung des Steuerniveaus ein Element der staatlichen Souveränität, hieß es im Finanzministerium auf Anfrage der "Welt am Sonntag". Ein steuerlicher "race to the bottom" sei aber "eine bedenkliche Entwicklung, die wir weder in der Welt noch erst Recht in der EU hinnehmen können".
Die Kritik des Bundesfinanzministeriums an den Italienern fällt damit ungewohnt deutlich aus. Das Land im Süden der Eurozone hatte zum Jahresanfang ohne Vorankündigung an seine EU-Partner eine Flat Tax für reiche Ausländer und im Ausland lebende Italiener eingeführt, wenn sie ihren Wohnsitz nach Italien verlagern und von den vergangenen zehn Jahren mindestens neun nicht in Italien gelebt haben. Ausländische Einkünfte und Vermögen können dann ersatzweise nur noch mit 100.000 Euro pro Jahr versteuert werden.
Diese Ersatzsteuer kann auch auf Familienmitglieder ausgeweitet werde. Sie zahlen demzufolge dann nur noch 25.000 Euro pro Jahr. Die Option gilt für maximal 15 Jahre. Während dieser Zeit bleiben das ausländische Vermögen der Betroffenen sogar von der italienischen Erbschafts- und Schenkungsteuer ausgenommen.
In Deutschland ist man über das Vorgehen nicht erfreut. Zwar stoßen die rechtlichen Instrumente gegen Steuerdumping in diesem Fall an ihre Grenzen, denn die Vorgaben der OECD und der G20 beschränkten sich auf die Fragen der Unternehmensbesteuerung, hieß es. Im Fall Italien gehe es dagegen um die Besteuerung natürlicher Personen.
"Die steuerlichen Pläne von Italien sieht die Bundesregierung dennoch als gegen den Geist von BEPS und die EU-Ansätze gerichtet." Aus Berliner Sicht untergräbt die italienische Regierung europäische Bemühungen, sogenanntes Steuerdumping zulasten anderer Staaten zu beenden. "Die Bundesregierung hat starke Bedenken zur Vereinbarkeit derartiger steuerlicher Pläne mit den Grundsätzen der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und des Gleichheitssatzes", kritisiert Berlin.
"Dies ist vorrangig ein Problem des italienischen Steuer- und Verfassungsrechts, jedoch betrifft die Verletzung solch elementarer Rechtsgrundsätze auch die Interessen der übrigen Staaten."
Quelle: dts Nachrichtenagentur