Götz: Trinkwasser ist keine Handelsware
Archivmeldung vom 29.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu den Plänen der EU-Kommission die Wasserversorgung in den wirtschaftlichen Bereich der Daseinsvorsorge einzuordnen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
CDU und CSU wollen, dass auch in Zukunft die Kommunen eigenständig
über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und
Abwasserversorgung entscheiden können. Dies wurde im
Koalitionsvertrag mit der SPD entsprechend festgehalten.
Wir wollen auch, dass auf europäischer Ebene, im Rahmen der
Daseinsvorsorge die Zuständigkeiten und die Organisationshoheit
weiterhin bei den Mitgliedstaaten bzw. in Deutschland bei den
Kommunen verbleiben. Diese müssen frei entscheiden können, ob sie die
ihnen obliegenden Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung
selbst, durch eigene Unternehmen, im Wege der kommunalen
Zusammenarbeit oder durch Vergabe an Dritte erfüllen.
Die Zuständigkeit für die Wasserwirtschaft darf nicht nach Brüssel verlagert werden. Vor dem Hintergrund des Beschlusses der EU-Mitgliedstaaten von Lissabon herrscht eigentlich Klarheit. Kommunale Selbstverwaltung schließt die Gestaltungsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge mit ein. Es darf nicht zugelassen werden, dass die EU-Kommission wichtige Festlegungen des Vertrags von Lissabon unterläuft. Vielmehr müssen diese auch in der europäischen Praxis umgesetzt werden.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion