Russische Namen in Lettland ab September verboten?
Archivmeldung vom 01.06.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittLettlands Justizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Bürger des Landes ihren Kindern keine fremden Namen und Familiennamen mehr geben dürfen. Diese Maßnahme soll die lettische Sprache und Demokratie vor negativer Beeinflussung schützen, berichtet "Rossijskaja Gazeta" unter Berufung auf das lettische Justizministerium.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Bislang waren die Regeln schwammig und nur durch umstrittene linguistische Vorschriften des lettischen Passamts begrenzt. Der Name konnte beliebig sein, Hauptsache er zeigte keine Widersprüche zur lettischen Grammatik. So übernahm der russische Name Igor zum Beispiel die lettische Endung „s“ und verwandelte sich in Igors, Ruslan in Ruslans, usw.
Jetzt hat sich das Ministerium entschieden, härter gegen die Vorherrschaft fremder Namen, in erster Linie russischer, vorzugehen. Nach den neuen Regeln sollen die Eltern keine freie Wahl bei der Benennung ihrer Kinder haben. Alles ist strikt reguliert und festgelegt. Russische Namen wie etwa Miron, Kirill und Gawriil sind illegal und werden geächtet. Dabei ist es egal, dass hier das Recht auf die Privatsphäre, verankert in allen modernen Demokratien, verletzt wird. Ein Paradox: Zum Schutz der Demokratie greift die lettische Regierung offenbar zu undemokratischen Mitteln.
Das neue Gesetz sehe die Ablehnung eines Namens vor, falls er den Grundlagen der lettischen Sprache nicht entspreche und somit die erfolgreiche Integration der Person in die Gesellschaft erschwere, erklärte Ksenija Vītola, Leiterin der PR-Abteilung des lettischen Justizministeriums, in einem Sputnik-Interview
„Seltsam, wie wenig Aufmerksamkeit das Justizministerium den internationalen Vorschriften und Normen schenkt“, kommentierte Ruslan Pankratow, Abgeordneter der lettischen Duma und Leiter der Menschenrechtsorganisation „Gibt uns die Namen zurück!“.
Der UN-Menschenrechtsausschuss hatte das Urteil № CCPR/C/100/D/1621/2007 vom 28. Oktober 2010 über die grobe Verdrehung von Namen und Vornamen in Lettland gefällt. Demnach sollte die Regierung Lettlands ihre Politik in dieser Hinsicht überdenken und ein neues Gesetz über die Abschaffung der Endung „s“ bei fremden Namen verabschieden. In Lettland habe man das jedoch nicht als Aufforderung, sondern als Empfehlung angesehen, bemerkte Pankratow.
Über die Annahme des Gesetzes sollen die Minister bis zum 1. September entscheiden.
Ein Drittel der Bevölkerung Lettlands ist russischstämmig. Wird das Gesetz verabschiedet, bedeutet das einen schweren Schlag für einen beträchtlichen Teil der Einwohner."
Quelle: Sputnik (Deutschland)