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EU-Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2019 nahezu 300 000 Asylbewerber als schutzberechtigt an

Archivmeldung vom 27.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/EUROSTAT"
Bild: "obs/EUROSTAT"

Im Jahr 2019 erkannten die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) 295 800 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Dies entspricht einem Rückgang um 6% gegenüber 2018 (316 200). Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten 2019 21 200 umgesiedelte Flüchtlinge auf. Diese Daten werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Die größte Gruppe von Personen, denen im Jahr 2019 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, waren Staatsangehörige Syriens (78 600 Personen bzw. 27% aller Personen, denen in den EU-Mitgliedstaaten der Schutzstatus zuerkannt wurde), gefolgt von Staatsangehörigen Afghanistans (40 000 bzw. 14%) und Venezuelas (37 500 bzw. 13%). Im Jahr 2019 stieg die Anzahl der schutzberechtigten Venezolaner um fast 40 Prozent im Vergleich zu 2018, als ungefähr 1 000 Venezolaner als schutzberechtigt zuerkannt wurden.

Von den Syrern, denen in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten 71% den Schutzstatus in Deutschland (56 100). Auch unter den Afghanen wurde dem größten Anteil der Schutzstatus in Deutschland zuerkannt, nämlich 41% (16 200). Nahezu alle Schutzstatuszuerteilungen an Venezolaner wurden in Spanien (35 300) registriert, 94% der EU-Gesamtzahl. Im Jahr 2019 wurde die größte Anzahl von Personen, denen der Schutzstatus zugesprochen wurde, in Deutschland verzeichnet (116 200 oder 39% aller positiven Entscheidungen), gefolgt von Frankreich (42 100 bzw. 14%), Spanien (38 500 bzw. 13%) und Italien (31 000 bzw. 10%). Diese vier Mitgliedstaaten zählten zusammen mehr als drei Viertel aller in der EU erlassenen positiven Entscheidungen. Die Anerkennungsrate, d.h. der Anteil positiver Entscheidungen an der Gesamtzahl der Entscheidungen, lag in der EU bei 38% für erstinstanzliche Entscheidungen. Bei endgültigen Berufungsentscheidungen betrug die Anerkennungsquote 31%. In Deutschland betrugen diese Anteile 46% bzw. 35%.

Quelle: EUROSTAT (ots)


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