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Assange darf wegen Auslieferung vor Obersten Gerichtshof ziehen

Archivmeldung vom 24.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Julian Assange (2015), Archivbild
Julian Assange (2015), Archivbild

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA den Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs anrufen. Das entschied der High Court am Montag in London.

Erst im Dezember hatte dieser ein im Januar ausgesprochenes Auslieferungs-Verbot aufgehoben, nachdem die USA Zusicherungen gemacht hatten, unter anderem betreffend einer angemessenen medizinischen Versorgung. In den Vereinigten Staaten steht Assange bereits seit etwa 2010 im Fokus der Justiz. Er soll über die Plattform Wikileaks Staatsgeheimnisse verraten haben. Das bestreitet Assange auch gar nicht, hält die Veröffentlichungen aber für legitim. Dabei ging es unter anderem auch um Dokumente, die Kriegsverbrechen und Korruption beweisen sollen. Dem Vernehmen nach drohen ihm in den USA bis zu 175 Jahre Haft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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